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Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42680821)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
Номер конкурса: 42680821
Дата публикации: 12-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023060720230710 13:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderPublic order and safety01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
      Maillingerstr. 15
      München
      8063616
      Germany
      Telefon: +49 89451088960
      E-Mail: info@mayburg.de
      Fax: +49 89451088969
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188946f19b0-4d724420b37d0103
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Freistaat Bayern - BayLKA: Beschaffung eines WebShops für die Bayerische Polizei

        Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0027
      2. CPV-Code Hauptteil:
        48000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:

        "Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"

        Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.

        In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.

        Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen:

        • Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).

        • Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.

        Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung.

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        48219300, 48400000, 48430000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:

        "Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"

        Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.

        In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.

        Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen:

        • Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).

        • Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.

        Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung.

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 60
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Einvernehmliche Verlängerung der Serviceleistungen.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        - optionaler Dienstkleidungs-Webshop

        - optionale Systemanpassungen, die z. B. aufgrund veränderter Prozesse, durch Organisationsänderungen oder aufgrund notwendiger Optimierungen erforderlich werden

        ------

        Siehe ergänzend Nr. 17.5 lit. o) des EVB-IT Erstellungsvertrags.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Siehe Vergabeunterlagen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2

        Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt, soweit einschlägig positiv bestätigt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand

        Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):

        900.000, - EUR

        Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.

        (Ausschlusskriterium)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):

        900.000, - EUR

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        A.3.1 Referenzprojekte

        Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung).

        Ein Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...

        • ...es sich um einen skalierbaren Webshop handelt,

        • ...es sich um einen Webshop aus dem Bereich B2B oder um einen internen Kundenshop handelt,

        • ...es sich um mindestens 10.000 Nutzer handelt und

        • ...mindestens 50.000 Artikel verwaltet/angeboten werden.

        Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:

        • Rückabwicklung des Vertrages

        • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

        • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen

        • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.

        • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.

        Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:

        • Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse)

        Die Benennung des bieterseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden.

        • Angabe der Branche, in der der Auftraggeber tätig ist

        • Projektbezeichnung

        • Ausführungszeitraum

        • Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts

        • Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden sowie Angabe der jeweiligen Anteile an der Leistungserbringung (inkl. Eigenleistungsanteil des Bieters).

        • Anzahl der bieterseitigen Mitarbeiter im Projekt

        • Auftragswert

        Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.

        Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.

        (Ausschlusskriterium)

        ======

        A.3.2 Informationssicherheitsmanagement-Zertifizierung

        Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen in den Bereichen/Abteilungen/Einheiten, die im Falle eines Zuschlags für den Auftragnehmer den Schwerpunkt der Leistungen gem. Leistungsbeschreibung erbringen gemäß ISO 27001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird?

        Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        ======

        A.3.3 Qualitätsmanagement-Zertifizierung

        Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen gemäß EN ISO 9001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird?

        Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        ======

        A.3.4 Aufrechterhaltung der Eignung

        Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Eignung entsprechend Ihren Angaben über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        ======

        A.3.5 Keine Interessenkollision

        Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Vertragsabschluss im Widerspruch stehen und diesen bzw. das Vertragsverhältnis zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten?

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        ======

        A.3.6 Zusage Abschluss AV-Vertrag

        Bestätigen Sie, dass Sie im Falle des Zuschlags mit dem Auftraggeber den den Vergabeunterlagen beiliegenden Auftragsverarbeitungs-Vertrag abschließen werden?

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        ======

        A.3.7 Verarbeitung von Daten im EU-27-Inland

        Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-27-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BayDSG, des BDSG und der DSGVO eingehalten werden?

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        ======

        A.3.8 Service-Autorisierung

        Bestätigen Sie, dass Sie vom Hersteller des für die Leistungserbringung angebotenen bzw. eingesetzten Produkts autorisiert sind, Serviceleistungen (Pflege & Wartung) zu erbringen?

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        ======

        A.3.9 Deutsche Sprache

        Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung direkt gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden - also bspw. nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches - Unterlagen?

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu oben A.3.1:

        Drei (3) erfolgreiche Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

        ======

        Zu oben A.3.2:

        Dort geforderte Informationssicherheitsmanagement-Zertifizierung.

        ======

        Zu oben A.3.3:

        Dort geforderte Qualitätsmanagement-Zertifizierung.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-10
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-29
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-10
      Ortszeit: 13:05
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Siehe Vergabeunterlagen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
        München
        80534
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80534
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-07

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    12-06-2023 Motion picture and video services.

    12-06-2023 Software programming and consultancy services.

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    12-06-2023 Building completion work.

    



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