Feasibility study, advisory service, analysis (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42680703) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtamt Herrnhut Номер конкурса: 42680703 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Regionalmanagement der LEADER Region Kottmar
Referenznummer der Bekanntmachung: 007_FUP_01-2023-0014Durchführung des Regionalmanagements in der Region Kottmar auf der Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK)
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
Die Region Kottmar, bestehend aus den Städten und Gemeinden Herrnhut, Ebersbach-Neugersdorf, Oderwitz und Kottmar, hat sich erneut als LEADER-Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) vom 01.03.2023 als LEADER-Region anerkannt. Der Schwerpunkt für die kommende Förderperiode wurde von der Region beim Erhalt des baukulturellen Erbes gesetzt.
Mit der Gründung des Vereines zur ländlichen Entwicklung in der Region Kottmar e.V. und der Wahl eines Koordinierungskreises sollen gemeinsam mit dem zukünftigen Regionalmanagement die in der Entwicklungsstrategie festgelegten Regularien und Zielsetzungen verfolgt und die Projektförderung umgesetzt werden. Zur Steuerung des Umsetzungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 2 nachweislich qualifizierten Vollzeitäquivalenten erforderlich. Die Erreichbarkeit per Mail und Telefon soll an Wochentagen gesichert werden. Das Hauptbüro befindet sich im Stadtamt Herrnhut. Das Regionalmanagement begleitet und unterstützt den LEADER-Prozess in der Region.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 2 Jahr
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen.
1. Erklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß VgV § 73 (3) bestehen,
2. Namen der vor Ort handelnden Personen,
3. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (GWB § 123 (1)),
4. Erklärung zur Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (GWB § 123 (4)),
5. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
6. Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (GWB § 124 (1)).
7. Erklärung zur Einhaltung Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen gegenüber Russland.
8. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung).
9. Nachweis der beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind (mittels Dritterklärung), Abschluss (Fach-) Hochschule.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zuvergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sollten danach mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften geeignet sein, wird der Auftraggeber die geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. III.1.2) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. III.1.3) maßgeblich.
Dazu dienen die abgefragten Angaben, für die sich die Bewertung unmittelbar aus der Eignungsmatrix ergibt. Auf Grundlage der Höhe der nach der Eignungsmatrix erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt.
Sollten weniger als drei Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als drei Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als drei
Bewerber, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt.
Mögliche Verlängerung 2x
LEADER-2023
Sollte der Platz für die Eintragungen im "Fragebogen zur Eignungsprüfung" nicht ausreichend sein, können zusätzliche Dokumente (z.B. Referenzblätter) eingereicht werden. Das Leistungsverzeichnis ist mit der Bewerbung nicht abzugeben, es dient vorerst nur zur Information.
1. Erklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß VgV § 73 (3) bestehen,
2. Namen der vor Ort handelnden Personen
3. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (GWB § 123 (1)),
4. Erklärung zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (GWB § 123 (4)),
5. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiter
6. Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (GWB § 124 (1))
7. Erklärung zur Einhaltung Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren unmittelbar und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). Verboten sind nicht nur Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i. S. d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
1. Angabe des Allgemeinen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Umsatz muss erkennen lassen,dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist. (VgV §45 (4) 4.),
2. Angabe des Spezifischen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftrsbereich bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung), mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken) oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle die geforderten Versicherungsleistungen zu erbringen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss das 2-fache der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. (VgV §45 (4) 2.)
1. Referenz Regionalmanagement, Vorlage einer Referenz in vergleichbaren Projekten des Unternehmens aus dem Bereich Regionalmanagement in der letzten Förderperiode (2014-2022) bzw. mit vergleichbarer Komplexität. Für die Prüfung des Referenzobjekts sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich: Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer).
2. Referenz Entwicklungsstrategien, Vorlage einer Referenz in Bezug auf die Erarbeitung und Fortschreibung von LEADER-Entwicklungsstrategien für den Zeitraum von 2014-2022 bzw. mit gleicher Komplexität
3. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Jahren (VgV § 46 (3) Pkt. 8);
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität gem. VgV § 46 (3) Pkt.3;
5. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen, inkl. Angaben des Auftragsanteils.
Sollte der Platz für die Eintragungen im "Fragebogen zur Eignungsprüfung" nicht ausreichend sein, können zusätzliche Dokumente (z.B. Referenzblätter) eingereicht werden. Das Leistungsverzeichnis ist mit der Bewerbung nicht abzugeben, es dient vorerst nur zur Information.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen