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Engineering design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42680662)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Klinikum Mittelbaden gGmbH
Номер конкурса: 42680662
Дата публикации: 12-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023060720230711 10:00OtherContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Klinikum Mittelbaden gGmbH
      Balger Str. 50
      Baden-Baden
      76532
      Germany
      Telefon: +49 711/18744-14
      E-Mail: kreis@klotzunddressel.de
      Fax: +49 711/18744-33
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E91773869
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E91773869

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: gemeinnützige GmbH
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Umsetzung Brandschutzmaßnahmen Klinikum Mittelbaden

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71320000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Klinikum Balg in Baden‐Baden wurde 1974 – 1976 errichtet. Die Raumstruktur und die technischen Anlagen entsprechen weitgehend dem Errichtungszeitpunkt. Seit 2016 erfolgt eine sukzessive Ertüchtigung der bestehenden Strukturen, insbesondere des Brandschutzes. Bisher wurden ca. 2,2 Mio € in diese Maßnahme investiert.

        Das Gesamtprojekt umfasst vier Planungspakete (Objektplanung, TGA AG 1+2+7, TGA AG 3, TGA AG 4+5 - jeweils separate Vergabeverfahren)

        - Planungsleistung zur Sanierung im Bestand

        - Planungsleistungen zur Sanierung im laufenden Betrieb,

        - Die Sanierungsflächen sind nach Clustern aufgeteilt. Aus der beiliegenden Clustermatrix ist ersichtlich, welches Cluster sich in welchem Planungsstadium befindet.

        Die wichtigsten notwendigen Maßnahmen sind:

        - Aufteilung der Gebäudestruktur in Großraumbereiche ‐ Umstrukturierung,

        - Herstellen von notwendigen Fluren durch entsprechend qualifizierte Wände und Decken,

        - Neueinbau und Austausch von Rauch ‐ und Brandabschnittstüren,

        - Schächte feuerbeständig ausführen,

        - Löschwasserversorgung wird komplett neu aufgebaut,

        - Lüftung ist gemäß dem BSK aufzuteilen und notwendige motorische Klappen sind einzubauen. Dabei ist zu beachten, dass der Großteil der motorischen Klappen bereits ausgetauscht wurden und für Planung und Einbau der weiteren Klappen Abstimmungen mit dem Bestandsauftragnehmer erforderlich sind,

        - Kapselung der Elektroverteilungen in notwendigen Fluren.

        - Umgang mit Schadstoffbelastung

        - Mitwirken beim Fördermittelantrag und beim Verwendungsnachweis

        Die Ausschreibung richtet sich nach diesen Punkten und arbeitet sich am Brandschutzkonzept entlang mit dem Ziel alle mangelhaften Bereiche gemäß den baulichen Notwendigkeiten umgebaut zu haben.

        Eine Übersichtsmatrix der Cluster, ein voraussichtlicher Rahmenterminplan sowie die Kosten eines Musterclusters sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

        .

        Dieses Vergabeverfahren betrifft die Beschaffung der TGA-Planung für die Anlagengruppen 1, 2 und 7 (technische Gase).

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71321200, 71321300
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        76532 Baden-Baden

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI

        Anlagengruppen 1 - 2 + 7 (technische Gase)

        Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen (u.a. Bestandsaufnahme, Mitwirkung Förderantrag, Überwachung Mängelbeseitigung)

        Die Planungsleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise in Form bis zu neun Vertragsstufen und je Cluster abgerufen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Planungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungshase 1 („Grundlagenermittlung“) sowie der Leistungsphase 2 ("Vorplanung") des vorgenannten Leistungsbilds nach §§ 55 f. HOAI 2021 umfasst für die Cluster L, A, 4 und 6. Näheres regelt der Ingenieurvertrag samt Anlagen. Optional kann der Auftraggeber anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehenden benannten Leistungsphasen ganz oder teilweise für die weiteren Cluster ganz oder teilweise übertragen. Der Auftraggeber kann dabei auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen werden im Einzelnen insbesondere im Ingenieurvertrag, in der Leistungsbeschreibung sowie in der Clustermatrix festgelegt.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit / Gewichtung: 20 %
        Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung / Gewichtung: 30 %
        Qualitätskriterium - Name: Bentwortung der Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen / Gewichtung: 15 %
        Preis - Gewichtung: 20 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-16
        Ende: 2031-09-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        1) Anzahl Beschäftigte:

        Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:

        - 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,

        - weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.

        2) 2 Referenzen (Punktzahl je Referenz):

        a) Gebäudetyp:

        - Krankenhaus, Pflegeheim oder Vergleichbares: 100 Punkte,

        - Büro- Verwaltungs- oder Bildungsgebäude: 50 Punkte.

        b) Modernisierte/sanierte Fläche:

        - >= 10.000 m² BGF: 100 Punkte,

        - >= 2.000 und < 10.000 m² BGF: 50 Punkte.

        c) Bearbeitung Anlagengrupe 7 - technische Gase: 75 Punkte,

        d) Inbetriebnahme/Fertigstellung nach dem 31.12.2017: 100 Punkte.

        e) Modernisierung/Sanierung im laufenden Betrieb: 150 Punkte.

        f) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 75 Punkte,

        g) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI : 100 Punkte.

        Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Prozentpunkte gemäß § 55 HOAI reduziert.

        Maximal erreichbare Punktzahl: 1.500 Punkte.

        Es werden nur Referenzen gewertet, welche die Mindeststandards für Referenzen nach § § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV erfüllen.

        Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

        Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers mit weiteren Bewerbern können auch mehr als 5 Bewerber aufgefordert werden

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Planungsleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise in Form bis zu neun Vertragsstufen und je Cluster abgerufen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Planungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungshase 1 („Grundlagenermittlung“) sowie der Leistungsphase 2 ("Vorplanung") des vorgenannten Leistungsbilds nach §§ 34 f. HOAI 2021 umfasst für das Cluster L, A, 4 und 6.. Näheres regelt der Ingenieurvertrag samt Anlagen. Optional kann der Auftraggeber anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehenden benannten Leistungsphasen ganz oder teilweise für die weiteren Cluster ganz oder teilweise übertragen. Der Auftraggeber kann dabei auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen werden im Einzelnen insbesondere im Ingenieurvertrag, in der Leistungsbeschreibung sowie in der Clustermatrix festgelegt.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Maschinenbau, Versorgungstechnik oder vergleichbares)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen, Sach- und Vermögensschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.

        Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Mindeststandard),

        - § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.

        (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).

        - § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Planung Technische Ausrüstung - AG 1+2 - eines Hochbauprojekts):

        Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:

        - Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),

        - Leistungszeitraum,

        - kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Im Rahmen des Projekts müssen durch den Bewerber Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 und 2 erbracht worden sein und das Projekt muss mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein.

        - Das Referenzprojekt wurde nach dem 01.01.2015 abgeschlossen. Ein Referenzprojekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 beendet ist oder die Baumaßnahme abgenommen wurde.

        - Bei den Projekten muss es sich um Sanierungsmaßnahmen im Hochbau handeln.

        - Referenzprojekt betrifft eine Sanierung in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Der Auftraggeber sieht vor, um Rahmen der Angebotsphase Projektleiter oder stellvertretende Projektleiter abzufragen. Der Projektleiter oder stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Näheres zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden, regeln die jeweiligen Landesarchitekten- und Landesingenieurgesetze in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG)

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt,

        - Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

        - Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.

        - Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-11
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      - Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.

      - § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen ist einzureichen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggerber über den Ausschluss),

      - § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen ist einzureichen

      - Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.

      - Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.

      - Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.

      - Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers.

      - Frist BEwerberfragen: 04.07.2023

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219268730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

        1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;

        c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

        1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;

        c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-07

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