Devices for the disabled (Германия - Тендер #42680323) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: AOK PLUS Номер конкурса: 42680323 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Leipzig: Devices for the disabled
2023/S 111-346838
Prior information notice
This notice is a call for competition
Supplies
Section I: Contracting authority
Section II: Object
Absicht zur Anpassung des Vertrages über die Versorgung mit Blindenführhunden (PG 07) inkl. Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung mit Blindenführhunden der Produktgruppe 07 inkl. aller im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen wie Beratung, Einarbeitung, Lieferung. Der abzuschließende Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmte Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOK PLUS bzw. eine bestimmte Abgabemenge.
Sachsen und Thüringen
Siehe Ausführung Ziffer II.I.4.
Die Produkte sind in folgenden Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten: Produktgruppe 07 - Blindenhilfsmittel.
Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen sowie den Anforderungen wird auf die Beschreibung der Produktgruppe 07 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Diese Informationen sind abrufbar unter
.Nach Vertragsschluss sind Leistungserbringer, welche zur Abgabe von Blindenführhunden präqualifiziert sind, deren Verbände oder sonstige Zusammenschlüssen (bei einem Verbandsvertrag) berechtigt, dem Vertrag während der gesamten Vertragsdauer zu gleichen Bedingungen jederzeit beizutreten, soweit sie nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung berechtigt sind.
Section III: Legal, economic, financial and technical information
Der Leistungsanbieter muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen und eine gültige Präqualifizierung nachweisen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter
abrufbar.Als Voraussetzung gilt die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V, die durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden muss.
Section IV: Procedure
Section VI: Complementary information
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes
gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen
Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die
gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige
Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabe-
kammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie
sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine
Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.