Joinery and carpentry installation work (Германия - Тендер #42673498) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 42673498 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einrichtung naturwissenschaftlicher Fachräume, 1. BA - Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze/ST Letter
Reference number: 33.1/GBG/09/2023Einrichtung naturwissenschaftlicher Fachräume, 1. BA
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Georg-Büchner-Gymnasium
Hirtenweg 20, 30926 Seelze/ST Letter, GBG - Georg-Büchner-Gymnasium Hirtenweg 20 30926 Seelze/ST Letter
Die Stadt Seelze beabsichtigt die Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze, Stadtteil Letter durch den Bau eines neuen Gebäudekomplexes. Geplant ist ein Erweiterungsbau als Neubau, bestehend aus zwei 3- geschossigen Baukörpern (Bauteil A und Bauteil B) und einem 1-geschossigen Verbindungsbau. Der geplante Neubau (~ 16.400 m3 Bruttorauminhalt) umfasst den Ganztagsbereich, allgemeine Unterrichtsräume sowie Fachunterrichtsräume und wird künftig eines der neuen Hauptgebäude des Georg-Büchner-Gymnasiums sein.
Der Bauteil B soll im ersten Bauabschnitt (1.BA) hergestellt werden.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet hierfür die erforderliche Einrichtung der naturwissenschaftlichen Fachräume im Bauteil B.
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
- 4 Experimentiertischen für den Physikunterricht
- 4 Medienversorgungssystemen als Deckensystem
- Schränke für 4 Physikunterrichtsräume und 2 Sammlungen
- 4 Tafeln und diverse Rollwagen für den Physikunterricht
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit zur Unternehmensform)
- Aktueller Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK etc.)
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) (KK)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG)
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen des Finanzamtes
- Gültiger Nachweis einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Mängelansprüchebürgschaft (VHB Formblatt 422)
- Vertragserfüllungsbürgschaft (VHB Formblatt 421)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
- wenn die Möglichkeit besteht: Das Angebot zusätzlich als GAEB-Datei (Format: D84/P84/X84) abgeben
Auf gesondertes Verlangen mit Auftragsvergabe:
- Vertragserfüllungsbürgschaft (VHB Formblatt 421)
- Mängelansprüchebürgschaft (VHB Formblatt 422)
- Urkalkulation
Folgende Nachweise sind von jedem Nachunternehmer auszufüllen bzw. einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
- Abschlags- und Schlusszahlungen nach der VOB/B
- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehenen Arbeiten in geringem Umfang.
- Zahlung eines Mindestentgelts gemäß § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Information about authorised persons and opening procedure:Die Submission ist nicht öffentlich.
Das Submissionsergebnis wird umgehend per DTVP an Sie übermittelt.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Das Submissionsergebnis wird umgehend per DTVP an Sie übermittelt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung