Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Stromerzeugeraggregaten (SEA), 3. Generation, 5 kW, inkl. Zeichnungssätzen und
Nachbaurechten
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder
Dienstleistungserbringung: Deutschland
NUTS-Code DEB1 Koblenz
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
Stromerzeugeraggregate (SEA) und Energiespeichermodule (ESM) zur querschnittlichen Nutzung der Streitkräfte, um eine autarke, hochmobile Energieversorgung
im Grundbetrieb und Dauerbetrieb zu gewährleisten.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
31121000 Stromerzeugungsaggregate
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die
Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der
Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
-Herstellung und Lieferung von Stromerzeugeraggregaten (SEA) - Erprobungsgeräte und Vorserie (bis zu 200 Geräte),
-
Erstellung und Lieferung von technischen Unterlagen sowie nachbaufähigen Zeichnungssätzen und
- Durchführung von Schulungen.)
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des Merkblatts für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den
Dienstgebrauch (VS-NfD). (Beigefügte Anlage BAAINBw- B 096a).
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens mit
Firmennamen und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer.2.) Aktueller Handels-, Partnerschafts-
oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Teilnehmeranträge in Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung).3.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem.§§ 123, 124 GWB
(Formular BAAINBw B-V 034).4.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw B-V
031).Falls zutreffend:5.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBwB-V 032).6.)
Unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw B-V 047).
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1). Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit
Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.2.) Aktueller
Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin
für den Eingang der Teilnehmeranträge in Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung).3.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Eine aktuelle formlose Bankerklärung mit Aussagen
zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den
letzten sechs Monaten gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
2) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft
(BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung
(vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen,
ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Der Bewerber
muss Erfahrung bezüglich der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Stromerzeugeraggregaten sowie Energiespeichermodule für die militärische Nutzung haben.
Nachweis der Umsetzung von mindestens einem Referenzprojekt mit der Bundeswehr oder einem anderen europäischen Auftraggeber aus den Bereichen Verteidigung
und Sicherheit. Diese Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein, ausgehend vom Tag des Eingangs der Vergabeunterlagen [Nachweis: Referenzliste und Eigenerklärung].
2.) Zudem muss der Bewerber Erfahrungen in der Herstellung und Lieferung von Stromerzeugeraggregaten für die militärische Nutzung haben, die im Verbund mit
anderen Stromerzeugeraggregaten und Energiespeichern - auch in Verbund mit anderen Leistungsklassen (bis 20 kW) - betrieben werden können. Nachweis der Umsetzung von mindestens einem
Referenzprojekt mit der Bundeswehr oder einem anderen europäischen Auftraggeber aus den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Diese Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein,
ausgehend vom Tag des Eingangs der Vergabeunterlagen [Nachweis: Referenzliste und Eigenerklärung].
3.) Es muss durch den Bewerber
sichergestellt werden, dass er über ausreichende Fertigungskapazitäten und Produktionsstätten besitzt um bis zu 200 Geräten während der Vertragslaufzeit von sieben Jahren zu
produzieren. Nachweis durch nachvollziehbare Darstellung der Kapazitäten, ggf. unter Angabe etwaiger Unterauftragnehmer [Nachweis: Eigenerklärung].
4.) Der Bewerber muss über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie nach DIN EN ISO 14001:2015 verfügen. Nachweis durch Vorlage des Zertifikates in Kopie
bzw. Eigenerklärung über den Stand des Zertifizierungsverfahrens.
5.) Zudem muss der Bewerber über eine Qualifizierungsbescheinigung der
schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834-3 oder vergleichbare Qualifikationen sowie Prüfbescheinigungen der im ausführenden Betrieb tätigen Schweißer
gemäß DIN EN ISO 9606-1 verfügen. Nachweis durch Übersendung der Bescheinigungen in Kopie.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber
kann sich zum Nachweise seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber
diesen Dritten sowie den Umfang der Nutzung der Fähigkeiten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 dieser Bekanntmachung genannten
Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden
Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen
Auftraggeber:
Q U2AL R1848
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben
Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge
10.7.2023 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
24.7.2023
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese
werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.6.2023