Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #42673003) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Nord Номер конкурса: 42673003 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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AB HWS Treueldeich km 2,3-4,4 - Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 7-8 zzgl. besondere Leistungen
Reference number: 23/N/0168/OBDas Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, auf den Gemarkungen Bertingen und Mahlwinkel der Gemeinde Angern. Der Treueldeich liegt hier zwischen Rogätz und der Ortslage Zibberick, im Bereich der Elbe-km 345,0 bis 355,0. Er ist eine insgesamt 4,4 km lange Hochwasserschutzanlage, die für die Sanierung in zwei Abschnitte gegliedert wurde.
Ziel der Maßnahme im zu beplanenden Deichabschnitt km 2,3 bis 4,4 ist die Vervollständigung des bestehenden Deiches durch
- Herstellung einer landseitigen Berme mit Deichverteidigungsweg (DVW) sowie
- die damit verbundene Anpassung von zwei Überfahrten.
Durch die Verbreiterung der Deichaufstandsfläche ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf. Die hieraus resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurden bereits im Rahmen der naturschutzfachlichen Planungen bilanziert. Eine naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung liegt vor (Februar 2021).
Leistungsumfang:
- Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 7-8
- Besondere Leistungen
Gemeinde Angern, Gemarkung Bertingen und Mahlwinkel
Planung Deichsanierung
- Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 7-8
- Besondere Leistungen
weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB)
ELER HWS
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen
Objektplaner/in Ingenieurbauwerke (Deichbau), Nachweis über erforderliche Qualifikation und Referenzen für:
- Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig
- die Abwicklung der Leistungsphasen (LP) 5-8 in der Planung Ingenieurbauwerke (Deichbau)
- Projektleiter/Ingenieur: mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung in den LP 5-8 in der Planung Ingenieurbauwerke (Deichbau)
gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt,
- Vergabestelle Nord -
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Information about authorised persons and opening procedure:Keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.