School cleaning services (Германия - Тендер #42281334) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Langenhagen Номер конкурса: 42281334 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unterhaltsreinigung Schulen
Reference number: 30-20230627-1100Tägliche Unterhaltsreinigung in Schulen in Langenhagen
Leibniz IGS (Kurzzeichen: Los 1)
Lot No: 130853 Langenhagen, Hannover
Tägliche Unterhaltsreinigung in der Leibniz IGS
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 3 Jahr(en) ab Zuschlagserteilung geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, soweit nicht eine Partei den Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigt. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre.
Ablauf der Angebotsfrist: 27.06.2023,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 25.08.2023
Friedrich-Ebert-Schule (Kurzzeichen: Los 2)
Lot No: 230851 Langenhagen, Hannover
Tägliche Unterhaltsreinigung in der Friedrich-Ebert-Schule
Ablauf der Angebotsfrist: 27.06.2023,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 25.08.2023
Grundschule Kaltenweide (Kurzzeichen: Los 3)
Lot No: 330855 Langenhagen, Hannover
Tägliche Unterhaltsreinigung in der Grundschule Kaltenweide
Ablauf der Angebotsfrist: 27.06.2023,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 25.08.2023
Grundschule Krähenwinkel (Kurzzeichen: Los 4)
Lot No: 430855 Langenhagen, Hannover
Die tägliche Unterhaltsreinigung in der Grundschule Krähenwinkel
Ablauf der Angebotsfrist: 27.06.2023,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 25.08.2023
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Ort: Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen.
Information about authorised persons and opening procedure:Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Ablauf der Angebotsfrist: 27.06.2023,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 25.08.2023
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag (auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag (auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.