Floor-covering work (Германия - Тендер #42281264) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau Номер конкурса: 42281264 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bodenbelagsarbeiten Textil- und Bahnenbelag 70-00001-2250-216 - PR420080 -2250-B
Reference number: PR420080 -2250-BBodenbelagsarbeiten Textil- und Bahnenbelag 70-00001-2250-216
"* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 18.09.2023; Leistungsende 27.10.2023
* Beschreibung der Beschaffung:
ca. 205 m² Textil-Bodenbelag, flach gewebt
ca. 185 m Kernsockelleisten
ca. 575 m² Kautschuk-Bodenbelag
ca. 205 m² Kautschuk-Bodenbelag, ableitfähig
ca. 465 m Aluminium-Sockelprofile
ca. 36 Stck Aluminium-Sockelprofile als Säulenringe"
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot aubzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt 236) abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab:
- Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
-Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Siehe Vergabeunterlagen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.