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Software supply services (Германия - Тендер #42280868)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Номер конкурса: 42280868
Дата публикации: 26-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230524OtherVoluntary ex ante transparency noticeServicesNegotiated without a prior call for competitionEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableLowest priceHealth01C1501
26/05/2023    S101

Germany-Cologne: Software supply services

2023/S 101-311039

Voluntary ex ante transparency notice

Services

Legal Basis:
Directive 2014/24/EU

Section I: Contracting authority/entity

I.1)Name and addresses
Official name: Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Postal address: Im Mediapark 8
Town: Köln
NUTS code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postal code: 50670
Country: Germany
Contact person: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
E-mail: vergabe@iqwig.de
Internet address(es):
Main address: www.iqwig.de
I.4)Type of the contracting authority
Other type: Stiftung privaten Rechts
I.5)Main activity
Health

Section II: Object

II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:

Upgrade auf P&I LogaHR

II.1.2)Main CPV code
72268000 Software supply services
II.1.3)Type of contract
Services
II.1.4)Short description:

Der Auftraggeber unterhält derzeit das Personalwirtschaftssystem P&I Loga3 inkl. Lohnabrechnung. Der Anbieter P&I betreibt diese Software als auftraggebereigene Datenbank auf den Servern von P&I. Gleichzeitig übernimmt P&I in der Eigenschafft eines Rechtenzentrumsbetreibers die Gehaltsabrechnung (inkl. Reisekostenabrechnungen) der 270 Beschäftigten des Auftraggebers. Diese Technologie wird zukünftig nicht mehr angeboten und durch eine SaaS-Lösung abgelöst. Daher bietet P&I den Umstieg auf die cloudbasierte Lösung „per Knopfdruck“ an. Die bestehende Datenbank wird automatisiert in das neue System überführt, wobei die bislang genutzten Funktionalitäten und Besonderheiten sowie die Dienstleistungen (z. B. Payroll) unverändert erhalten bleiben. Mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht der Auftraggeber seine Absicht, auf diese cloudbasierte Lösung umzusteigen.

II.1.6)Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.1.7)Total value of the procurement (excluding VAT)
Value excluding VAT: 343 700.00 EUR
II.2)Description
II.2.2)Additional CPV code(s)
72230000 Custom software development services
72250000 System and support services
72260000 Software-related services
II.2.3)Place of performance
NUTS code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Main site or place of performance:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Im Mediapark 8

50670 Köln

Deutschland

II.2.4)Description of the procurement:

Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms P&I Loga3 auf die P&I LogaHR. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb in der Cloud des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.

II.2.5)Award criteria
Price
II.2.11)Information about options
Options: no
II.2.13)Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)Additional information

Section IV: Procedure

IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedure
Negotiated procedure without prior publication
  • The works, supplies or services can be provided only by a particular economic operator for the following reason:
    • absence of competition for technical reasons
Explanation:

Bei einem Umstieg auf die cloudbasierte Lösung „per Knopfdruck“ wird die bestehende Datenbank automatisiert in das neue System überführt, wobei die bislang genutzten Funktionalitäten und Besonderheiten sowie die Dienstleistungen (z. B. Payroll) unverändert erhalten bleiben. Hierbei besteht weder die Gefahr von Ausfallzeiten noch von Datenverlust. Im Übrigen können sämtliche Mitarbeiter*innen auf einer Ihnen vertrauten Oberfläche und Plattform weiterarbeiten.

- Bei einer Migration zu einem Drittanbieter wären erheblich interne und externe Unterstützungsleistungen zu erbringen, welche zu hohen finanziellen und zeitlichen Aufwänden führen.

- Bei der Übertragung von Daten an einen anderen neuen Dienstleister bestünden unweigerlich Risiken. Daten können verloren gehen oder für Unbefugte sichtbar werden. Daten können fehlerhaft überspielt und damit unrichtig werden. Bei externer Unterstützung sind zusätzliche Personen eingebunden. Hier besteht das Risiko, dass Dritte unbefugt Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhalten. Aus Datenschutzgründen muss die risikoärmste Lösung für einen Umstieg genutzt werden. Bei einem Upgrade auf die Cloud-Lösung des bisherigen Dienstleisters sind durch interne Prozesse und IT-technische Mechanismen diese Risiken auf ein Minimum reduziert.

- Mit der Implementierung des ursprünglichen P&I Loga3 wurden auch individuelle Anforderungen des Auftraggebers in die Software implementiert. Exemplarisch sind hier zu nennen:

• Einbindung der Regelungen des Tarifvertrags TV MD (früher: MDK-T),

• Programmierung der hochindividuellen betrieblichen Altersvorsorge des IQWiG (BAV),

• leistungsorientierte Vergütung (LOV).

Es besteht eine individualisierte Gehaltsabrechnung und –überweisung (Trennung von Personalabteilung und FiBu / Schnittstelle zwischen P&I Loga und DATEV). Durch einen Umstieg zu einer anderen Software-Lösung gingen diese Individualisierungen verloren und müssten mit einem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für diese Software-Lösung neu programmiert werden.

- Durch einen Wechsel des Dienstleisters mit den o. a. Risiken und möglichen Problemen ist zudem die Arbeitsfähigkeit der Personalabteilung gefährdet. Durch Probleme bei der Übertragung und Einrichtung könnte es zur Unterbrechung der Prozesse in der Personalverwaltung kommen. Da es sich hierbei um betriebsrelevante Kernprozesse handelt, muss ein solches Risiko unbedingt vermieden werden. Diese Gefahr kann bei der Beibehaltung des bisherigen Dienstleisters deutlich minimiert und mit guten Argumenten gänzlich verhindert werden.

- Schließlich hat eine bereits vor Installation des Erstsystems durchgeführte Markterkundung zutage gefördert, dass nur sehr wenige Anbieter überhaupt Systeme anbieten, die den Anforderungen des IQWiG entsprechen. Es ist davon auszugehen, dass sich nun aufgrund der mittlerweile durchgeführten Individualisierungen kein Dritter auf eine Ausschreibung bewerben wird. Dies bestätigt auch eine nunmehr erneut durchgeführte Markterkundung.

IV.1.3)Information about framework agreement
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
IV.2)Administrative information

Section V: Award of contract/concession

V.2)Award of contract/concession
V.2.1)Date of contract award decision:
19/05/2023
V.2.2)Information about tenders
The contract has been awarded to a group of economic operators: no
V.2.3)Name and address of the contractor/concessionaire
Official name: P&I Personal & Informatik AG
Postal address: Kreuzberger Ring 56
Town: Wiesbaden
NUTS code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postal code: 65205
Country: Germany
The contractor/concessionaire will be an SME: yes
V.2.4)Information on value of the contract/lot/concession (excluding VAT)
Total value of the contract/lot/concession: 343 700.00 EUR
V.2.5)Information about subcontracting

Section VI: Complementary information

VI.3)Additional information:
VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review body
Official name: Vergabekammer des Bundes
Postal address: Villemombler Straße 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: Germany
VI.4.3)Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:

§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Service from which information about the review procedure may be obtained
Official name: s.o. Ziffer VI.4.1
Town: Bonn
Country: Germany
VI.5)Date of dispatch of this notice:
24/05/2023

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