School catering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42280840) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, wiederum vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Номер конкурса: 42280840 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Schulmittagessen, Betrieb einer Cafeteria bzw. eines Kiosks sowie vollumfängliche Internatsversorgung an der Staatlichen Ballett- und Artistikschule in Berlin
Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-000160Für die Staatliche Ballett- und Artistikschule in Berlin wird zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024, also ab dem 28.08.2023, ein neuer Auftragnehmer bzw. Konzessionsnehmer gesucht, der Verpflegungsleistungen, insbesondere auch die Internatsversorgung, erbringt.
Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin, Erich-Weinert-Straße 103 in 10409 Berlin
Für die Staatliche Ballett- und Artistikschule in Berlin wird zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024, also ab dem 28.08.2023, ein neuer Auftragnehmer bzw. Konzessionsnehmer gesucht, der Verpflegungsleistungen, insbesondere auch die Internatsversorgung, erbringt.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 (öffentlicher Auftrag). Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,36 Euro zzgl. 1,50 Euro Aufschlag. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 5,86 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer.
Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession).
Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für alle Schülerinnen und Schüler, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession).
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Frühstück, Mittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen), Nachmittagssnack und Abendessen (einschließlich Nebenleistungen) für alle Schülerinnen und Schüler des Internats (Dienstleistungskonzession), wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots teilweise im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession).
Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
Es findet eine Ortsbesichtigung statt. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist freiwillig. Die ausschreibende Stelle organisiert die Ortsbesichtigung.
Zudem findet eine Testverkostung statt. Die ausschreibende Stelle organisiert, sofern und soweit mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, mit den Bietern eine Testverkostung. Sofern und soweit ein Bieter an der Testverkostung nicht teilnimmt oder Vorgaben der Vergabeunterlagen und seines eingereichten Angebots bei der Testverkostung – auch nach entsprechendem Hinweis durch die ausschreibende Stelle – missachtet, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Eine Einladung zur Testverkostung wird geeigneten Bietern zugesandt. Die Testverkostung findet voraussichtlich in der 28. Kalenderwoche statt.
Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist freiwillig. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter Angabe einer Telefonnummer bei BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Jessica Gierscher, jessica.gierscher@bim-berlin.de an. Näheres in den Vergabeunterlagen Anlage 1 zur Angebotsaufforderung (Ziffer 5) sowie Anlage 2 zur Angebotsaufforderung.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Eigenerklärung der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste einzureichende Unterlagen"). Der Bieter hat einen Handels- bzw. Berufsregisterauszug einzureichen. Der Auszug soll bei Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens:
- 5.000.000,00 Euro für Personenschäden
- 5.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Der Auftragnehmer wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 14 Tage vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen.
Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen. Der Auftragnehmer wird im Wege der Eigenerklärung verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung abschließt (siehe hierzu auch Angaben im Bieterbogen Mindestkriterium unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Referenzen:
Mindestens eine vergleichbare Referenz in der Essensversorgung für Schüler:innen. Die Referenz ist dann vergleichbar, wenn die folgenden Kriterien auf sie zutreffen:
- Die Leistungserbringung erfolgt/erfolgte in einer Kita, einer Grundschule, einer weiterführenden Schule und/oder in einem Oberstufenzentrum u.a. unter Verwendung von BIO-Lebensmitteln.
- Der Leistungszeitraum muss mindestens 2 Jahre betragen.
- Der Leistungszeitraum muss innerhalb der letzten 3 Jahre liegen (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung).
Fachliche Eignung der im Unternehmen beschäftigen Personen:
Für den Verpflegungsbereich muss es unabhängig vom Verpflegungssystem eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben, die bzw. der über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zum Nachweis erforderlicher Bescheinigung(en), Zertifizierung(en) nach Vorgaben des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz - ÖLG), der ggf. nach § 6 Abs. 1 ÖLG erlassenen Rechtsverordnung und/oder des Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko-Kennzeichengesetz - ÖkoKennzG): Sofern und soweit eine Zertifizierung/Zertifizierungen erforderlich ist/sind, muss/müssen diese erst nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar wie folgt: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en), Zertifizierung(en) unaufgefordert herzureichen und dem Auftraggeber den Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en), Zertifizierung(en) spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Nachweis über die Beantragung bzw. die erfolgreiche Zertifizierung nicht nach, so kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Es bestehen gesonderte verpflichtende Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Bieter werden zudem auf die Verpflichtungen in Anlage 7 zur Angebotsaufforderung (Besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) zur Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels bei Reis(ausgenommen Rundkornreis),Bananen und Ananas), auf die Verpflichtungen in Anlage 7b zur Angebotsaufforderung und auf die Hinweise zum Datenschutz DSVGO hingewiesen.
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist freiwillig. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter Angabe einer Telefonnummer bei BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Jessica Gierscher, jessica.gierscher@bim-berlin.de an. Näheres in den Vergabeunterlagen Anlage 1 zur Angebotsaufforderung (Ziffer 5) sowie Anlage 2 zur Angebotsaufforderung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber zu rügen:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt werden, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB.
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).Die Zuschlagserteilung ist frühestens 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB) möglich.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber zu rügen:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt werden, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB.
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).Die Zuschlagserteilung ist frühestens 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB) möglich.
Vergabekammer des Landes Berlin