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Architectural, engineering and surveying services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42279929)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Technische Universität München, ZA 4 - Immobilien, Baumanagement München
Номер конкурса: 42279929
Дата публикации: 26-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023052320230623 08:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderEducation01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Technische Universität München, ZA 4 - Immobilien, Baumanagement München
      Richard-Wagner-Str. 18
      München
      80333
      Germany
      E-Mail: Thiemicke@zv.tum.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK06XYS/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK06XYS

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        VgV-Offenes Verfahren TUM CAD-Bestandsaufnahme

        Referenznummer der Bekanntmachung: 036/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71250000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Auftraggeber (im Folgenden "TUM" oder "AG") beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen, dessen Gegenstand Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude des AG an Standorten der TUM Weihenstephan und weiteren Standorten des AG sind.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Weihenstephan Campus, Weihenstephan Dürnast, Weihenstephan Thalhausen, CiO, München Winzererstraße und Eichenau

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71221000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der AG beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen, dessen Gegenstand Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude des AG an Standorten der TUM Weihenstephan Campus, Weihenstephan Dürnast, Weihenstephan Thalhausen, CiO, München Winzererstraße und Eichenau sind. Der zu vergebende Rahmenvertrag dient dazu, die Bedingungen für die Einzelaufträge, die während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf der Grundlage des Rahmenvertrags vergeben werden, festzulegen. Die Höchstmenge der durch Einzelaufträge zu beauftragenden Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion beträgt 204.000,00 m² Brutto-Grundfläche (BGF).

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit auszuüben.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Weihenstephaner Berg, Weihenstephan Hochfeld, Weihenstephan Umgebung, Garching und Obernach

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71221000
      16. Erfüllungsort:
      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Der AG beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen, dessen Gegenstand Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude des AG an Standorten der TUM Weihenstephaner Berg, Weihenstephan Hochfeld, Weihenstephan Umgebung, Garching und Obernach sind. Der zu vergebende Rahmenvertrag dient dazu, die Bedingungen für die Einzelaufträge, die während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf der Grundlage des Rahmenvertrags vergeben werden, festzulegen. Die Höchstmenge der durch Einzelaufträge zu beauftragenden Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion beträgt 182.000 m² Brutto-Grundfläche (BGF).

      18. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit auszuüben.

      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB

        2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB

        3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB

        4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen

        5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung

        a) mit Deckungssummen von

        - mindestens 1.500.000,00 EUR für Personenschäden

        - mindestens 250.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden, Schlüsselverlust und Vermögensschäden)

        b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,

        bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.

        Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)- b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)- b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

        Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

        2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.

        Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) von mindestens 80.000,00 EUR netto in mindestens einem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

        Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze und die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz bzw. unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) anzugeben. Die unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) angegebene Summe je Geschäftsjahr ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Haftpflichtversicherung

        a) mit Deckungssummen von

        - mindestens 1.500.000,00 EUR für Personenschäden

        - mindestens 250.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden, Schlüsselverlust und Vermögensschäden)

        b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,

        bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.

        Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)- b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)- b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

        Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

        2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.

        Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) von mindestens 80.000,00 EUR netto in mindestens einem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

        Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze und die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz bzw. unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) anzugeben. Die unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion) angegebene Summe je Geschäftsjahr ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion mit Angabe:

        - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,

        - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,

        - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,

        - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),

        - des Auftragswerts,

        - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).

        Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

        a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude, die die Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten zum Gegenstand hat;

        b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 25.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF);

        c) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens 50.000,00 EUR netto;

        d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).

        Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

        Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Re-ferenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.

        Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) verwiesen.

        Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion mit Angabe:

        - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,

        - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,

        - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,

        - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),

        - des Auftragswerts,

        - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).

        Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

        a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude, die die Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten zum Gegenstand hat;

        b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 25.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF);

        c) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens 50.000,00 EUR netto;

        d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).

        Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

        Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Re-ferenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.

        Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) verwiesen.

        Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Architektur oder Ingenieurwesen) verfügen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-23
      Ortszeit: 08:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-23
      Ortszeit: 08:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,

      - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

      - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

      - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,

      - dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,

      - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

      Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten.

      Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage 11 beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YK06XYS

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80538
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80538
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
        Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über

        die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine

        Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs

        beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über

        die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine

        Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs

        beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-23

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