Construction work (Германия - Тендер #42279918) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Mintraching Номер конкурса: 42279918 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau des Seniorenheims St. Josef in Mintraching
Gegenstand der Ausschreibung sind die Baumeisterarbeiten für den Neubau des Pflegeheims St. Josef in Mintraching, als 3-geschossiges Gebäude, nicht unterkellert, mit Flachdach, errichtet in Massivbauweise aus Stahlbeton und geklebten Ziegelmauerwerk.
Grundfläche des Gebäudes: ca. 1.330 m2
Brutto-Geschossfläche: ca. 3.990 m2
Brutto-Rauminhalt: ca. 14.360 m3
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Leistungsbereiche:
• Erdarbeiten
• Spezial-Tiefbauarbeiten für Gründung über CSV-Säulen
• Betonarbeiten
• Mauerarbeiten
• Abdichtungsarbeiten
• Entwässerungskanalarbeiten
• Elektro-Verlegesysteme für Ortbeton
• Erdungsanlagen
• Versickerungsanlagen
Mintraching
Gegenstand der Ausschreibung sind die Baumeisterarbeiten für den Neubau des Pflegeheims St. Josef in Mintraching, als 3-geschossiges Gebäude, nicht unterkellert, mit Flachdach, errichtet in Massivbauweise aus Stahlbeton und geklebten Ziegelmauerwerk.
Grundfläche des Gebäudes: ca. 1.330 m2
Brutto-Geschossfläche: ca. 3.990 m2
Brutto-Rauminhalt: ca. 14.360 m3
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Leistungsbereiche:
• Erdarbeiten
• Spezial-Tiefbauarbeiten für Gründung über CSV-Säulen
• Betonarbeiten
• Mauerarbeiten
• Abdichtungsarbeiten
• Entwässerungskanalarbeiten
• Elektro-Verlegesysteme für Ortbeton
• Erdungsanlagen
• Versickerungsanlagen
VOB in gültiger Form und vergleiche Ausschreibungsunterlagen
Digitale Angebotseröffnung
Information about authorised persons and opening procedure:Digitale Angebotseröffnung/ keine Vertreter von Bietern zugelassen
Digitale Angebotseröffnung/ keine Vertreter von Bietern zugelassen
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.