Environmental planning (Германия - Тендер #42279526) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42279526 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera, 1. BA Leipzig-Plagwitz-Zeitz - BIM Umweltplanung
Reference number: 23FEI66906S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera, 1. BA Leipzig-Plagwitz-Zeitz - BIM Umweltplanung
Das Projekt „S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz – Gera“ beinhaltet die Elektrifizierung, den teilweisen Neu- und Umbau von Verkehrsstationen sowie den Ausbau bzw. die Ertüchtigung der Infrastruktur zur Erhöhung der Geschwindigkeit auf der Strecke 6383 von 100 km/h auf 120 km/h. Dabei umfasst der erste Planungsabschnitt die Strecke 6383 zwischen Leipzig-Plagwitz (a) bis Zeitz (a).
Gegenstand des Vergabevorgang sind die Umweltplanungsleistungen als Grundlage für die Planungsleistung des Gesamtplaners für das Projekt „S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz- Gera“ für den 1. BA Leipzig-Plagwitz (a) bis Zeitz (a).
Die Umweltplanung umfasst folgende Leistungen:
• Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, zu vergebende Leistung)
• Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht, Option)
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option)
• FFH-Verträglichkeitsstudie (Option)
• SPA-Verträglichkeitsstudie (Option)
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Option)
• Fachbeitrag zum Artenschutz (Option)
• Artenschutz Kartierung (Option)
S-Bahn Leipzig-Pegau - Zeitz - Gera, 1.BA Leipzig-Plagwitz (a) - Zeitz (a) - BIM Umweltplanung
Gegenstand des Vergabevorgang sind die Umweltplanungsleistungen als Grundlage für die Planungsleistung des Gesamtplaners für das Projekt „S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz- Gera“ für den 1. BA Leipzig-Plagwitz (a) bis Zeitz (a).
Die Umweltplanung umfasst folgende Leistungen:
• Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht, Option)
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option)
• FFH-Verträglichkeitsstudie (Option)
• SPA-Verträglichkeitsstudie (Option)
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Option)
• Fachbeitrag zum Artenschutz (Option)
• Artenschutz Kartierung (Option)
zu II.2.5
[1.1] Honorar (übertragene + Optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
[1.2] Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4
Für die Angebotswertung wird der Stundensatz wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Nachweis des Bewerbers von Referenzprojekten (mind. eins davon für eine Eisenbahninfrastrukturmaßnahme UVU oder UVP-Bericht), vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung (Leistungen können sowohl in einem bzw. in mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden), welche die Erstellung
1. von einer Umweltverträglichkeitsstudie oder eines Umweltverträglichkeitsprüfungsberichtes / Umweltverträglichkeitsuntersuchung für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Raumordnung/Linienbestimmung zum Inhalt haben
2. von einem Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
3. von einem Landschaftspflegerischen Begleitplans für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
4. von einem Fachbeitrag zum Artenschutz für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
5. von einer FFH-/SPA-Verträglichkeitsstudie für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
6. von einem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben.
Davon werden nur Projekte anerkannt:
1. mit einem Gesamtwertumfang ≥ 80.000 EUR (netto) für UVU, UVP-Bericht und LBP und mit einem Gesamtwert von ≥ 6.000 EUR für einen Fachbeitrag zum Artenschutz, eine FFH Verträglichkeitsuntersuchung und einen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, die in den letzten sieben Jahren begonnen wurden, sich noch in der Bearbeitung befinden oder abgeschlossen wurden. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf den jeweiligen Fachbeitrag,
2. bei denen Planung, Organisation und Koordination der umwelt- und naturschutzfachlichen
Beiträge Leistungsinhalte des Bewerbers sind bzw. waren.
* Benennung Planungsleitung Umwelt
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
- Fachgebiet Umwelt
- Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt zu einem Eisenbahninfrastrukturprojekt
- Leitung und eigenverantwortliche Betreuung des Projektes
- Erstellung einer UVU bzw. eines UVP-Berichts in den letzten 8 Jahren, welches mindestens den Bearbeitungsstand der Leistungsphase 3 einschl. gemäß Leistungsbild HOAI
Umweltverträglichkeitsstudie aufweist.
Als Referenz werden nur Projekte (UVU oder UVP-Bericht) mit einem GWU ≥ 80.000 EUR (netto) anerkannt.
*Benennung Stellvertreter Planungsleitung Umwelt
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
- Fachgebiet Umwelt
- Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt zu einem linienhaften Infrastrukturprojekt
- Erstellung einer UVU bzw. eines UVP-Berichts in den letzten 8 Jahren, welches mindestens den Bearbeitungsstand der Leistungsphase 3 einschl., gemäß Leistungsbild HOAI
Umweltverträglichkeitsstudie aufweist.
* Benennung BIM-Koordination Umwelt
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
- Nachweis von der Mitwirkung in mindestens einem BIM-Referenzprojekt ODER einer abgeschlossenen BIM-Qualifizierung
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
zu II.2.5
[1.1] Honorar (übertragene + Optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
[1.2] Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4
Für die Angebotswertung wird der Stundensatz wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.