Engineering-design services for traffic installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42278862) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42278862 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Verkehrskonzept/ -planung für EÜ Süderelbe, Krbw Peute und EÜ Wilh. Reichsstr. in Hamburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66994Verkehrskonzept/ -planung für EÜ Süderelbe, Krbw Peute und EÜ Wilh. Reichsstr. in Hamburg
Hamburg
Verkehrskonzept/ -planung für EÜ Süderelbe, Krbw Peute und EÜ Wilh. Reichsstr. in Hamburg;
EÜ Süderelbe Lph 3 ff., Krbw Peute Lph 1-2.
Verkehrskonzept/ -planung für EÜ Süderelbe, Krbw Peute und EÜ Wilh. Reichsstr. in Hamburg;
EÜ Süderelbe Lph 3 ff., Krbw Peute Lph 3 ff., EÜ Wilh. Reichsstr. Lph 3 ff..
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
— 23FEI66994 Teilnahmeantrag, Anlage 1: Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB, Hinweis: Die Erklärung zu den Ausschlusskriterien ist von jedem Beteiligten zu erbringen, der nicht über eine Präqualifikation bei der DB AG verfügt.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
— 23FEI66994 Teilnahmeantrag, Anlage 2: Erklärung der Bewerbergemeinschaft, Hinweis: Nur im Falle von Bewerbergemeinschaften zu erklären,
— 23FEI66994 Teilnahmeantrag, Anlage 3: Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer, Hinweis: Nur im Falle des Einsatzes von anderen Unternehmern zu erklären,
— 23FEI66994 Teilnahmeantrag, Anlage 4: Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers, Hinweis: Die Verpflichtungserklärung ist von jedem anderen Unternehmer zu erbringen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage – 23FEI66994 Teilnahmeantrag – kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht
— 23FEI66994 Teilnahmeantrag, Anlage 5: Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen:
Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten,
abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Referenz-Projekten
1. Erstellung eins gesamtheitlichen Straßenverkehrskonzeptes mit Leistungen gemäß Lph 1/2
und 3/4 für Infrastrukturprojekte mit einem GWU > 5 Mio € (die Lph können ggf. über mehrere Referenzen nachgewiesen werden).
2. Planungshonorar i.H.v. mindestens 50.00 EUR
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage
beigefügt (siehe Seite 10).
— 23FEI66994 Teilnahmeantrag, Anlage 6: Qualifikationsanforderung an vorgesehene Projektleitung:
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master, Bachelor oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung,
3. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie
mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben
tätig war, nach folgenden Kriterien:
a. Erstellung eines gesamtheitlichen Straßenverkehrskonzepts mit Leistungen gemäß Lph
1/2 und 3/4 für Infrastrukturprojekte mit einem GWU > 5 Mio € (die Lph können ggf. über mehrere Referenzen nachgewiesen werden).
b. Planungshonorar i.H.v. mindestens 50.000 EUR.
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Gesamtprojektleitung
sind als Anlagen beigefügt.
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage
beigefügt (siehe Seite 12).
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Bürgschaftserklärungen der vertragsabwickelnden Stelle zu übersenden.
Von jeder einzelnen Zahlung (Abschlags-/Teilschluss-/Schlusszahlung) wird von der jeweiligen Netto-Rechnungssumme entsprechend Skonto abgezogen, wenn folgende Zahlungsfristen eingehalten werden:
Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen: 3 % Skonto.
Die jeweilige Zahlungsfrist beginnt ab Zugang der entsprechenden prüffähigen Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.