Metalworking (Германия - Тендер #41926694) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stuttgarter Straßenbahnen AG Номер конкурса: 41926694 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Montage von 4 Wartehallen - U 1 VE 2.2
Reference number: 060-2023-0007Lieferung und Montage von 4 Wartehallen
D-Stuttgart
Herstellen und Montieren von 4 Stadtbahn-Wartehallen
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem
Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben vom 14.04.2022.
Bestätigung zur Zahlung von Mindestlohn gemäß Formblatt 179_3.
Es sind drei -mit der ausgeschriebenen Leistung- vergleichbare Referenzen einzureichen gemäß des Formblattes KEV 179 Eigenerklärng zur Eignung
keine
Zahlung gem. § 16 VOB/B
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem
Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
1) Etwaige Vergabeverstöße miss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb
von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
1) Etwaige Vergabeverstöße miss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb
von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.