Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses) (Германия - Тендер #41926662) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Humboldt-Universität zu Berlin Номер конкурса: 41926662 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Gasanalysators
Reference number: PR 64975Gasanalysator
Berlin-Dahlem
Lieferung eines Gasanalysators
Das Gerät muss
- eine präzise, zeitlich hoch aufgelöste simultane Messung ermöglichen
- feldtauglich sein (es muss im Feld bewegt werden können, über Staub- und Feuchtigkeitsschutz und ein System zur Temperaturregulation verfügen.)
- folgenden Mindestanforderungen an die Messgenauigkeit erfüllen:
• Reaktionszeit 1 s
• Messrate 1 Hz
• Messgenauigkeit (1 s / 200 s)
- CO2 100 ppb
- N2O 0,1 ppb
- CH4 0,2 ppb
- Nh2 0,02 ppb
- H2O 2 ppm
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften,die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften,die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Humboldt-Universität zu Berlin