Special-purpose road passenger-transport services (Германия - Тендер #41926652) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 4 Номер конкурса: 41926652 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Reference number: VGSt1-4-2023-0054Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Tour 1 gemäß Los 1
Lot No: 1Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 2 gemäß Los 2
Lot No: 2Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 3 gemäß Los 3
Lot No: 3Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 4 gemäß Los 4
Lot No: 4Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 5 gemäß Los 5
Lot No: 5Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 6 gemäß Los 6
Lot No: 6Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 7 gemäß Los 7
Lot No: 7Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 8 gemäß Los 8
Lot No: 8Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 9 gemäß Los 9
Lot No: 9Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Tour 10 gemäß Los 10
Lot No: 10Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schulkindern
zu städtischen Regionalhäusern mit Bussen
Die Leistung umfasst die Abholung von Schüler/-innen von verschiedenen Grundschulen nach Schulschluss zur Nachmittagsbetreuung zu verschiedenen Regionalhäusern und die Rückbeförderung nach Betreuungsende mit einem Bus.
Die Touren sind in Lose aufgeteilt. Die benötigte Anzahl an Sitzplätzen und die Fahrtzeiten sind den Übersichtstabellen der Lose zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
-- Teil 1.1.1: 1. Angaben zum Bewerber / Bieter
-- Teil 1.1.3: zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft
Das Fahrpersonal, welches für diese Fahrten ausgewählt wird, muss über die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zur Durchführung der Fahrten verfügen und diese stets auf Verlangen vorzeigen können.
Vorhanden sein müssen insbesondere:
- eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- ein gültiger Personenbeförderungsschein gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung
- ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 2 BZRG (Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister). Das beauftragte Unternehmen ist verpflichtet mindestens einmal im Jahr ein neues erweitertes Führungszeugnis von seinem Fahrpersonal zu verlangen. Bei Verdachtsmomenten behält sich das Referat für Bildung und Sport vor, das erweiterte Führungszeugnis vom beauftragten Unternehmen anzufordern.
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
- Teil 1.1.2.1: Umsatz- und Personalzahlen:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für die einzelnen Lose mindestens folgende Werte betragen:
je Los: 100.000 €
Soll der Zuschlag für mehrere, gleichzeitig auszuführende Lose an einen Bewerber / Bieter erteilt werden, so müssen die Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der Summe der geforderten Mindestumsätze aus den betreffenden Losen entsprechen.
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. 1.000.000 €
Sachschäden: mind. 1.000.000 €
Vermögensschäden: mind. 1.000.000 €
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Eignungsprüfung:
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall für alle Lose:
Als Referenz wird eine ein- oder mehrjährge vergleichbare Dienstleistung anerkannt.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder einer
Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein
Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen
wurde.
- ggfs. Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaft
- ggfs. Formblatt Verzeichnis Unternehmensleistungen
- ggfs. Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
- ggfs. Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen / Kapazitäten anderer
Unternehmen
Details s. Vergabeunterlagen
Die Einsatzorte der vertragsgegenständlichen Leistung sind überwiegend Einrichtungen im Sinne des § 33 bzw. des § 36 Infektionsschutzgesetz (zuletzt geändert mit Wirkung zum 01.03.2020 durch das Masernschutzgesetz).
Aufgrund dieser Gesetzesänderung dürfen nach 1970 geborene Personen in diesen Einrichtungen nur noch tätig sein, wenn sie Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation nachgewiesen haben.
entfällt
entfällt
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).