Refuse and waste related services (Германия - Тендер #41926530) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Unterschleißheim Номер конкурса: 41926530 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einsammeln und Transport von Restmüll und Bioabfall inkl. Gestellung der Biotonnen
Reference number: n.def.Einsammeln und Transport von Restmüll und Bioabfall inkl. Gestellung der Biotonnen und Reinigung der Gefäße
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Unterschleißheim im Landkreis München überträgt dem Unternehmer das Einsammeln und den Transport von Restmüll und Bioabfall inkl. der Miete (einschl. Gestellung, Instandhaltung Instandsetzung Austausch und Abzug) der Biotonnen im Vollservice, sowie die Reinigung der Bio- und Restmülltonnen
Die Leistung wird ab dem 01.01.2024 bis zum 31.03.2026 auf 2 Jahre und drei Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens bis zum 30.09. jedes Jahr (frühestens zum 30.09.2025) von einem der Vertragsparteien gekündigt wird.
aktueller Handelsregisterauszug / Gleichwertiges je nach Herkunftsland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.