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Multi-dwelling buildings construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41926464)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: GESOBAU AG
Номер конкурса: 41926464
Дата публикации: 17-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023051220230815 11:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHousing and community amenities01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      GESOBAU AG
      Stiftsweg 1
      Berlin
      D-13187
      Germany
      Telefon: +49 304073-1770
      E-Mail: stephan.franke@gesobau.de
      Fax: +49 304073-1788
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.berlin.de/vergabeplattform/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.berlin.de/vergabeplattform/

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Wohnungsbaugesellschaft
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        WHG 136 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser

        Referenznummer der Bekanntmachung: 136-1-2210
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45211340
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Auftrages ist die schlüsselfertige Errichtung zweier Mehrfamilienwohnhäuser als Generalunternehmerleistung mit Ausführungsplanung auf den Grundstücken Wiesenstraße 35 in 13357 Berlin und Reinickendorfer Straße 38 in 13347 Berlin.

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        Die neuen Gebäude sollen als siebengeschossige Baukörper mit Keller in massiver Bauweise errichtet werden und insgesamt ca. 4.572 m² Wohnfläche umfassen. Die Errichtung erfolgt auf Basis von Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Vergabeunterlagen des Auftraggebers im KfW 55-Standard.

        Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71320000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die GESOBAU AG beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung von zwei Wohngebäuden an einen leistungsfähigen Generalunternehmer zu vergeben. Dieser soll auch alle erforderlichen Bauleistungen und die Ausführungsplanung übernehmen.

        Der Antrag auf Genehmigungsfreistellung des Beschleunigungsprojekts wurde im September 2021 für die Reinickendorfer Straße 38 und im Oktober 2022 für die Wiesenstraße 35 genehmigt.

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        Baubeginn: 3. Quartal 2023, Bauende: 1. Quartal 2026

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        Reinickendorfer Straße 38

        Lage: Reinickendorfer Straße 38, 13347 Berlin - Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen

        Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 7 Obergeschossen, 1 Untergeschoss

        Anzahl Wohnungen: 36 Wohnungen

        Anzahl Gewerbe: 2 Einheiten (stilles Gewerbe)

        Wohnfläche: ca. 1.909 m2

        Gewerbefläche: ca. 286 m2

        Energieeffizienz: KfW Standard 55

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        Wiesenstraße 35

        Lage: Wiesenstraße 35, 13357 Berlin - Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen

        Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 7 Obergeschossen, 1 Untergeschoss

        Anzahl Wohnungen: 42 Wohnungen

        Anzahl Gewerbe: 3 Einheiten (Kindertagespflege unter 10 Kinder, stilles Gewerbe, Bäckerei)

        Wohnfläche: ca. 2.663 m2

        Gewerbefläche: ca. 385 m2

        Energieeffizienz: KfW Standard 55

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        Die Gebäude werden über ein Treppenhaus mit zwei baulichen Rettungswegen und einem Aufzug erschlossen. Die Treppenhäuser erschließen einen notwendigen Flur, der pro Geschoss sechs bis sieben Wohneinheiten anbindet. Die Wohnungseingänge werden über außenliegende Durchgänge zum Hof erschlossen. Die Gewerbeflächen haben direkten Zugang von der Straße und großzügige Öffnungen im Erdgeschoss.

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        Die Baukörper bekommen eine helle, glatte Putzfassade. Das oberste Geschoss in der Reinickendorfer Straße 38 hebt sich zusätzlich durch einen Strukturputz vom restlichen Baukörper ab. Die Öffnungen schaffen mit ihrem strengen Raster den Bezug zu den Bauten der Gründerzeit. Einfache Stulpfenster mit niedrigen Brüstungen unterstützen diese Sprache.

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        Thermisch getrennte, frei kragende Balkone aus verzinktem Stahl strukturieren als zweite Schicht die Baukörper. Die Geländer sind aus Flachstahl vorgesehen.

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        Die Häuser sind in Massivbauweise entworfen. Die Gebäude werden größtenteils eingeschossig unterkellert und ermöglichen so die Unterbringung von Mieterkellern, Kinderwagen- und Technikräumen. In der Wiesenstraße 35 wird es einen Fahrradraum geben.

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        Die Erschließung der Gebäude hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und die verkehrsmäßige Erschließung sind durch die Lage an Reinickendorfer- bzw. der Wiesenstraße gegeben.

        Die Hausanschlussräume liegen straßenseitig in den beiden Untergeschossen.

        Zur Beheizung wird Fernwärme als Energieträger verwendet.

        Die Wohnungen bekommen dezentrale Abluftgeräte. Die Zuluft erfolgt über Nachströmung.

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        Die Gemeinschaftsgrünflächen nehmen die Funktionen Kinderspiel, Aufenthalt und Regenwasserversickerung auf. Die Müllentsorgung ist im Innenhof der Reinickendorfer Straße 38 und in einen Müllraum der Wiesenstraße vorgesehen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Kostenkriterium - Gewichtung: 95 %
        Kostenkriterium - Gewichtung: 5 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-13
        Ende: 2026-02-27
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.

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        2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:

        - Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)

        - Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

        - ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer

        - Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“

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        Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:

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        a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.

        b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.

        c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

        d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.

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        Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.

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        Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022.

        .

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 in Höhe von mindestens 30.000.000 EUR Brutto.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1.) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

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        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

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        2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:

        - Auftraggeber (Name und Adresse)

        - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer

        - Bezeichnung des Referenzprojektes

        - Beschreibung der Art der Leistung

        - Beschreibung des Leistungsumfanges

        - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)

        - Auftragssumme (brutto)

        - Ausführungszeitraum (von / bis)

        .

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 35 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022.

        .

        zu 2) Als Mindestanforderung gelten zwei vergleichbare Referenzen (Schlüsselfertigbau mit Gesamtverantwortlichkeit für Ausführungsplanungen sowie für sämtliche Bauleistungen für vergleichbare abgeschlossene Neubauvorhaben im Hochbau (z.B. Wohnungsbau, öffentliche Bauten, Hotel, Bürogebäude etc.; keine Industriebauten), welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurden, mit einer Bruttoauftragssumme von jeweils mindestens 10.000.000 EUR. Die Referenzen sind durch den Auftraggeber auf dem „Formblatt Referenzbestätigung (VOB)“, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, zu bestätigen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-15
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-13
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-15
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.

      b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

      c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abfragen.

      d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.

      e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

      Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter

      http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.

      Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.

      Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.

      Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.

      Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

      f) Weitere Informationen:

      Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin - Luther - Straße 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138316
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-12

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