Test drilling and boring work (Германия - Тендер #41926288) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München Номер конкурса: 41926288 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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U9 Entlastungsspange, Abschnitt Süd, Orientierende Bohrkampagne
Reference number: SV-CNI-230512-003Orientierende Bohrkampagne, Süd
U9 Entlastungsspange, Abschnitt Süd
Orientierende geotechnische Erkundungskampagne im Planungsabschnitt Süd, Herstellung von Aufschlussbohrungen und Grundwassermessstellen,
Durchführung von Bohrlochversuchen und Probennahmen.
• 27 Aufschlussbohrungen mit durchgehender Gewinnung gekernter Proben im Ramm-kern- und Rotationskernbohrverfahren, teilweise mit Linern, Teufenbereich zwischen ca. 35 m und ca. 76 m,
• 20 Bohrungen mit kontinuierlicher Bohrgutgewinnung ohne Gewinnung von Bohrker-nen, Teufenbereich zwischen ca. 14 m und ca. 42 m zur Herstellung von eGWM,
• Gewinnung von Sonderproben mit Entnahmegeräten,
• Gewinnung von zu konservierenden Kernproben,
• Gewinnung von Wasserproben,
• Entnahme von gestörten Einzelproben,
• Entnahme von Bodenproben für umweltanalytische Untersuchungen,
• Ausbau von Aufschlussbohrungen zu Einfach-GWM,
• Ausbau von Aufschlussbohrungen zu Mehrfach-GWM,
• Durchführung von mechanischen Bohrlochversuchen (BAV),
• Durchführung von hydraulischen Bohrlochversuchen (KPV),
• Durchführung von geophysikalischen Messprogrammen,
• Durchführung von Bohrlochrammsondierungen (BDP).
(1) Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer).
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum;
Nachweis der Erfahrung (mind. 500 Bohrmeter) mit Aufschlussbohrungen (Rotationskernbohrungen) in Wechsellagerungen aus überwiegend halbfestem bis festem Ton/Schluff mit darin eingelagerten dicht bis sehr dicht gelagerten Feinsanden und Fein- bis Mittelsanden mit gespanntem Grundwasser (z.B. in der Oberen Südwassermolasse im Raum München). Als Nachweis sind entsprechende Referenzen ausgeführter Projekte mit Angabe der Bohrmeter und zugehörige Bohrprofile, Bohrkernfotos vorzulegen.
(3) Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben,
Erklärungen oder Nachweise (in Kopie)
1. Nachweise laut Vorbemerkungen zum LV Abschnitt 7 Qualifikation
- zertifiziertes Fachunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt W 120
- Unfallverhütungssystem
- Qualitätsmanagementsystem
- Qualifikation "Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 - Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen" für Bohrgeräteführer
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nachweise zur Eignung auch für diese abzugeben.
3. Präqualifikation
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ergänzt durch die oben geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Stadtwerke München GmbH, Einkauf Bau- und Ingenieurleistungen, Emmy-Noether-Straße 2, D-80992 München
Information about authorised persons and opening procedure:Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise erfolgt nicht.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise erfolgt nicht.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).