Plastering work (Германия - Тендер #41926236) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: St. Vinzenz Klinik Pfronten im Allgäu GmbH Номер конкурса: 41926236 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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422 - St. Vinzenz Klinik Pfronten - Erweiterungsbau Süd, Gewerk 1051.002 Innenputzarbeiten
1051.002 Innenputzarbeiten
Kirchenweg 15, 87459 Pfronten
-Untergrund reinigen ca. 4.020 m²
-Abklebearbeiten ca. 1700 m²
-Putzträger ca. 290 m²
-APU-Leiste ca. 725 lfm
-Kantenschutzwinkel ca. 1.075 lfm
-Innengrundputz auf Ziegelwände ca. 1.990 m²
-Kalkzementhaftputz auf Betonflächen ca. 2.030 m²
-Innendeckputz als Glätteputz ca. 4.020 m²
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270378
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Nur Vertreter des Auftraggebers!
Nur Vertreter des Auftraggebers!
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
St. Vinzenz Klinik Pfronten im Allgäu GmbH