Financial leasing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41926115) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Investitionsbank Berlin Номер конкурса: 41926115 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fahrradleasing
Referenznummer der Bekanntmachung: EU 2023-343Gesucht wird ein Dienstleister für dienstliche Leasingfahrzeuge. Dies betrifft in Los 1 Fahrräder, E-Bike und Lastenräder und in Los 2 E-Roller und optional Pedelecs.
Fahrräder, E-Bike und Lastenräder
Los-Nr.: 1Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Es soll ein Dienstleister für die Zurverfügungstellung und Umsetzung des Leasings von Diensträdern beschafft werden. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Leistungsverzeichnis.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Fragenkatalogs. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung der Verträge. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
E-Roller und optional Pedelecs
Los-Nr.: 2Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Es soll ein Dienstleister für die Zurverfügungstellung und Umsetzung des Leasings von Roller und optional Pedelecs beschafft werden. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Leistungsverzeichnis.
In diesem Los können optional Pedelecs angeboten werden.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Fragenkatalogs. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung der Verträge. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
1. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB - Anlage 09
2. Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und - soweit zutreffend - von dessen Subunternehmen/ Mitgliedern einer Bietergemeinschaft), das den Zuschlag erhalten soll, Abfragen aus dem Wettbewerbsregister veranlassen. Mit Abgabe des Angebotes erklären die Unternehmen ihr Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
3. Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen.
Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
entfällt
LOS 1: Referenz (nicht älter als 5 Jahre):
Eigenerklärung, dass der Bewerber in den zurückliegenden fünf Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das Vertragsende in den letzten fünf Jahren liegen) mindestens 3 nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen nachweisen kann. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf die Unternehmensgröße (Mitarbeiteranzahl) und die durchschnittliche Anzahl an Leasingverträgen. Dabei ist von durchschnittlich mindestens 500 Mitarbeiter:innen und 150 Leasingverträgen auszugehen.
Der Nachweis erfolgt durch Abgabe einer Eigenklärung (s. Anlage 10.1).
LOS 2: Eigenerklärung, dass der Bewerber in den zurückliegenden fünf Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das Vertragsende in den letzten fünf Jahren liegen) mindestens 1 nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen nachweisen kann. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf die Unternehmensgröße (Mitarbeiteranzahl) und die durchschnittliche Anzahl an Leasingverträgen. Dabei ist von durchschnittlich mindestens 500 Mitarbeiter:innen und 30 Leasingverträgen auszugehen.
Der Nachweis erfolgt durch Abgabe einer Eigenklärung (s. Anlage 10.2).
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Fragenkatalogs. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung der Verträge. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.