Horticultural services (Германия - Тендер #41925446) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Taufkirchen Landkreis München Номер конкурса: 41925446 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Grünpflegearbeiten Taufkirchen - ohne Friedhof
Reference number: n.def.Grünpflegearbeiten im Gemeindegebiet Taufkirchen ohne den Friedhof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grünpflegearbeiten im Gemeindegebiet Taufkirchen inkl. der Verwertung des Grüngutes - ohne den Friedhof
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 01.01.2024 für die Dauer von zwei Jahren bis zum 31.12.2025 geschlossen, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens neun Monate vor Vertragsablauf zum jeweiligen 31.12. eines Jahres gekündigt wird.
aktueller Handelsregisterauszug / Gleichwertiges je nach Herkunftsland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.