Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925421) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ennepe-Ruhr-Kreis Номер конкурса: 41925421 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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EU-weite Ausschreibung von Stahl- und Metallbauarbeiten (Schlosser I) für das Berufskolleg Witten für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung des Berufskollegs Witten. Vorliegend wird in diesem Zusammenhang die Stahl- und Metallbauarbeiten (Schlosserarbeiten) im Rahmen der Brandschutzsanierung des Berufskollegs Witten in einem Los vergeben.
Witten
Stahl- und Metallbauarbeiten (Schlosserarbeiten); insbesondere:
- Treppenhaus Süd, außenliegend (Stahlkonstruktion, Fassade, Gitteroste, Geländer),
- Gitteroste (Kasematten-, Schachtabdeckung),
- Geländer (Kellertreppe),
- Technische Bearbeitung und Statik,
- Ausführungszeichnungen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung zu zwei Referenzen über Stahl- und Metallbauarbeiten
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Eigenerklärung zu zwei Referenzen über Stahl- und Metallbauarbeiten in den Jahren 2020 bis 2022. Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 35.000 EUR (netto) betragen. Die Referenzen sollten Angaben zu Bauprojekt, Ausführungszeitraum, Auftragssumme (netto) und Angabe der vertraglichen Bindung sowie Ansprechpartner beinhalten. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Bestätigungen des in der eingereichten Referenz benannten Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu fordern.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 14 EU VOB/A keine Bieter zugelassen.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 14 EU VOB/A keine Bieter zugelassen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit (
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit (
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.