Construction work for buildings relating to leisure, sports, culture, lodging and restaurants (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41924567) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Gladbeck ZVST Номер конкурса: 41924567 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sportpark Mottbruch - Herstellung eines Funktionsgebäudes
Referenznummer der Bekanntmachung: S-GLA-2023-0057Herstellen eines Funktionsgebäudes in Holzrahmenbauweise (inkl. Fundamentplatte, Fenster- und Türeneinbau sowie Fassaden- und Dachdeckerarbeiten)
45968 Gladbeck
Deutschland
Herstellen eines Funktionsgebäudes in Holzrahmenbauweise (inkl. Fundamentplatte, Fenster- und Türeneinbau sowie Fassaden- und Dachdeckerarbeiten)
Beginn spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
Beginn/Ende: verbindlich
Die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen gem. Formblatt 124 (Anlage zum Vergabeverfahren)
Die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen gem. Formblatt 124 (Anlage zum Vergabeverfahren)
Die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen gem. Formblatt 124 (Anlage zum Vergabeverfahren)
Stadt Gladbeck ZVST Willy-Brandt-Platz 2 45964 Gladbeck Deutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Gem. § 14 Abs. 6 VOB/A-EU stellt die Zentrale Vergabestelle den Bietern die Angaben gem. § 14 Abs. 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d VOB/A-EU unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Beginn spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
Beginn/Ende: verbindlich
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).