Road salt (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41924380) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), Zentrale Номер конкурса: 41924380 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Tausalzlösungen (MgCl2 - und NaCl-Sole) für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 31.05.2024 in 3 Losen
Referenznummer der Bekanntmachung: Z231-010-2023Im Lieferzeitraum vom 01.10.2023 bis 31.05.2024 hat die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt für den Straßenwinterdienst einen geschätzten Gesamtbedarf (Zielmenge) von 6.025 Tonnen (100 %) Tausalzlösungen. Der Gesamtbedarf ist auf insgesamt 3 Lose mit regionaler Zuordnung verteilt.
Lieferung von 3.500 t Tausalzlösung MgCl2 an Standorte der Regionalbereiche West und Süd
Los-Nr.: 1Straßenmeisteren und Stützpunkte der Regionalbereiche West und Süd
Lieferung von Tausalzlösung MgCl2 für die Regionalbereiche West und Süd vom 01.10.2023 bis 31.05.2024
Lieferung von 2.500 t Tausalzlösung MgCl2 an Standorte der Regionalbereiche Mitte, Nord und Ost
Los-Nr.: 2Straßenmeisteren und Stützpunkte der Regionalbereiche Mitte, Nord und Ost
Lieferung von Tausalzlösung MgCl2 für die Regionalbereiche Mitte, Nord und Ost vom 01.10.2023 bis 31.05.2024
Lieferung von 25 t NaCl-Sole
Los-Nr.: 3Lieferorte im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
NaCl-Sole
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Fall der Eignungsleihe) nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
- Für die Mitgliedsstaaten der EU sind die jeweiligen Berufs- und Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt.
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber gemäß § 150a GewO von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren.
Ggf. können gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 VgV weitere geeignete Nachweise verlangt werden.
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Lieferleistungen vergleichbaren Leistungsumfangs mit Angabe des Werts, des Lieferzeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (es können auch einschlägige Lieferleistungen berücksichtigt werden, die länger als 3, jedoch maximal 5 Jahre zurückliegen)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren hervorgeht
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
siehe Ziffer I.3
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.