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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41924268)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Frechen
Номер конкурса: 41924268
Дата публикации: 17-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023051220230613 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Frechen
      Johann-Schmitz-Platz 1-3
      Frechen
      50226
      Germany
      Telefon: +49 2234501-1391
      E-Mail: vergaben@stadt-frechen.de
      Fax: +49 2234501-1514
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDEDCSS/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDEDCSS

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        PHJ - Fachplanung Tragwerksplanung

        Referenznummer der Bekanntmachung: VOF 67-2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Tragwerksplanung eines Parkhauses als Stahl- oder

        Stahlbetonverbundbau mit Dach und Fassade über alle Leistungsphasen der HOAI

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000, 71320000, 71327000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Parkhaus Josefstraße, 50226 Frechen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Tragwerksplanung eines Parkhauses als Stahl- oder

        Stahlbetonverbundbau mit Dach und Fassade über alle Leistungsphasen der HOAI

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des Projektleiters / Gewichtung: 30 %
        Preis - Gewichtung: 70 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        o Mindestens 3 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung mit anrechenbaren Kosten KG 300 (55 %) und 400 (10 %) nach DIN 276 von min-destens 1.500.000 EUR netto. Außerdem müssen die Projekte die Leistungsphasen 3-6 nach § 51 Abs. 1 HOAI umfassen und Leistungsphase 6 muss nach dem 31.12.2016 abgeschlossen worden sein (Formblatt D)

        o Formblatt mit Eigenerklärung zu Referenzen des Projektleiters

        o Formblatt mit Eigenerklärung Berufserfahrung des Projektleiters

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        o Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

        o Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 1.500.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000 EUR für Vermögensschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert.

        Alternativ: Eigenerklärung, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Gegenstand des Angebotes ist die Angabe des für die Planung hauptverantwortlichen Projektleiters. Als Projektleiter darf nur eine Person eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt ihres Einsatzes mindestens 4 Jahre berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden

        Bei den oben aufgeführten Anforderungen an den Projektleiter handelt es sich um Mindestanforderungen. Soweit der mit dem Angebot zu benennende Projektleiter diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird sein Angebot ausgeschlossen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.

        2.2. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einen Gewerbezentralregisterauszug anfordern.

        2.3. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        o Formblatt RUS-Erklärung

        o Eigenerklärung zu § 19 MiLoG,

        o Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-13
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-13
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      Rathaus Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen

      Büro 219

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:

        Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:

        Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-12

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