Defibrillator (Германия - Тендер #41924020) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 4 Номер конкурса: 41924020 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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RV für Laiendefibrillatoren mit Wartung und Zubehör
Reference number: VGSt1-4-2022-0240Rahmenvereinbarung über den Kauf von Laiendefibrillatoren (AED) inkl. Zubehör, Lieferung und Wartung.
Neugeräte und Zubehör
Lot No: 1Kauf von Laiendefibrillatoren (AED) inkl. Zubehör, Sicherheitstechnische Kontrolle, Wartung, Lieferung.
Ersatzteile, STK/Wartung/MTK und Reparatur bestehende AED
Lot No: 2Sicherheitstechnische Kontrolle / Messtechnische Kontrolle, Wartung und Reparatur und Ersatzteile von bestehenden AED Geräten.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
-- Teil 1.1.1:
1. Angaben zum Bewerber / Bieter
2. Angaben zum / zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n) (Personengesellschaft, Einzelunternehmen)
-- Teil 1.1.3:
zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung-Russland
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
-- Teil 1.1.2.1:
Umsatz- und Personalzahlen:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für die einzelnen Lose mindestens folgende Werte betragen:
Los 1: 335.000 €
Los 2: 270.000 €
Soll der Zuschlag für mehrere, gleichzeitig auszuführende Lose an einen Bewerber / Bieter erteilt werden, so müssen die Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der Summe der geforderten Mindestumsätze aus den betreffenden Losen entsprechen.
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. 1.000.000 €
Sachschäden: mind. 1.000.000 €
Vermögensschäden: mind. 1.000.000 €
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung:
-- Teil 1.1.2.2
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall:
LOS 1:
Neugeräte und Zubehör
LOS 2:
Ersatzteile, STK/Wartung und Reparatur bestehende AED
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer
Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein
Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde;
- Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den
Vergabeunterlagen)
- Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer
Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
Minimum level(s) of standards possibly required:Während dem Angebotsverfahren muss eine Besichtigung einer vergleichbaren Maschine auf Anforderung innerhalb von 10 Arbeitstagen kostenlos bei der nächstgelegenen Referenz ermöglicht werden.
entfällt
entfällt
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).