Joinery work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41924008) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtverwaltung Cottbus Номер конкурса: 41924008 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Stadt Cottbus - OV 122-2023 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle Los 029 Tischlerarbeiten (Ausbau)
Referenznummer der Bekanntmachung: OV 122-2023Los 029: Tischlerarbeiten (Ausbau)
Grundschulzentrum Hallenser Straße - Teilobjekt Sporthalle Hallenser Str. 5a 03046 Cottbus
Bei der zu errichtenden Sporthalle handelt es sich um eine 1,5-fach-Halle sowie den angrenzenden 1-geschossigen Sozialtrakt.
Die Hauptabmessungen der Halle mit Sozialtrakt setzen sich wie folgt zusammen:
Länge: 48,57 m, Breite: 25,68 m, Höhe gesamt: bis 9,20 m,
Das Gewerk Tischlerarbeiten umfasst Möbel/Einbauten überwiegend im Bereich der Umkleideräume aber auch eine Sitzbank im Flur des Sozialtraktes Sporthalle.
Werkplanung ab 33. KW 2023
Ausführung ab 39. KW
- Während der Bauberatungen festgelegte
und/oder im laufenden Bauablaufplan
festgeschriebene Termine werden
Vertragsfristen
Bedingung an die Auftragsausführung
mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in
Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
- Gewerbeanmeldung
- SOKA-Bescheinigung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK /
Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung
Mindestanforderung Brandenburgisches
Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen"
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
(ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle
(Abst), gleichwertiges Zertifikat oder
Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte
beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in
Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
- Gewerbeanmeldung
- SOKA-Bescheinigung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK /
Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung
Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen"
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
(ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle
(Abst), gleichwertiges Zertifikat oder
Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte
beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in
Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
- Gewerbeanmeldung
- SOKA-Bescheinigung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK /Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches
Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen"
Stadtverwaltung Cottbus
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Zur Angebotsöffnung sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.
Zur Angebotsöffnung sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Stadtverwaltung Cottbus