Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41923981) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 41923981 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Baugrobreinigung
Referenznummer der Bekanntmachung: H60149123Die bestehende Verbandsgrundschule Karlsfeld, Schulstraße 8 wird rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt.
Die bisher 4-zügige Verbandsgrundschule wird in eine 6-zügige Grundschule mit Ganztagsbetrieb umgewandelt.
Im Neubau wird das Münchner Lernhauskonzept umgesetzt.
Es werden 6 Lerncluster mit je 4 Klassenräumen und 2 Ganztagsräumen bereitgestellt.
Die Mensa des Neubaus wird als Versammlungsstätte für externe Veranstaltungen ausgebaut.
Das bestehende Hausmeistergebäude wird durch eine neue Hausmeisterwohnung im Neubau ersetzt.
Die Außenanlagen werden komplett neu mit Schüler Pausenhof, Verkehrsparcours, Schulgarten, Fahrrad- und Rollerstellplätzen sowie Parkplätzen für Lehrer, Sportbetrieb und Veranstaltungen
gestaltet.
Die bestehende Turnhalle wird weiterhin von den Schülern genutzt und ins neue Schulensemble integriert.
Gewerk: Baugrobreinigung, 2. BA
4320m2 Baugrobreinigungsarbeiten mit Entsorgung der Abfälle
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245116
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245116
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245116
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.