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Data-processing machines (hardware) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41923904)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Номер конкурса: 41923904
Дата публикации: 17-05-2023
Сумма контракта: 34 767 753 (Российский рубль) Цена оригинальная: 589 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023051220230621 10:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
      Leipziger Straße 44
      Magdeburg
      39120
      Germany
      Telefon: +49 391-6715152
      E-Mail: g3.vergabestelle@med.ovgu.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518291
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518291

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Abschluss eines Rahmenvertrages für Apple-Produkte

        Referenznummer der Bekanntmachung: 14/2023/EU/E20
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30210000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Universitätsmedizin Magdeburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag über die Lieferung sämtlicher Apple-Produkte mit einem Vertragspartner abzuschließen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 589 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

        Leipziger Straße 44

        39120 Magdeburg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird ein Rahmenvertrag für einen Vertragszeitraum von 4 Jahren abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig nach 2 Jahren jeweils zum 30. eines Kalendermonats gekündigt werden. Sollte keiner der beiden Vertragsparteien vom Kündigungsrecht gebrauch machen, endet der Vertrag automatisch nach 4 Jahren.

        Der Bezugszeitraum beginnt mit dem 01.08.2023.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzepte (Konzept elektronischer Austausch; Konzept Service und Wartung) / Gewichtung: 50
        Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5
        Kostenkriterium - Gewichtung: 30
        Kostenkriterium - Gewichtung: 5
        Kostenkriterium - Gewichtung: 10
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 589 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2027-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen

        C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter

        C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG

        C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO

        C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit

        (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

        C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz

        (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

        C-07 "Eigenerklärung ILO

        (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"

        C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Der Bieter ist nachweislich „Apple Authorised Enterprise Reseller“ [Mindestkriterium]

        b) Der Bieter ist nachweislich „Apple Authorised Service Provider“ [Mindestkriterium]

        c) Der Bieter kann ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 nachweisen

        [Mindestkriterium]

        C-11 Anlage 1 Konzept elektronischer Austausch (vom Bieter zu erstellen)

        C-12 Anlage 2 Wartungs- und Servicekonzept (vom Bieter zu erstellen)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-21
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-17
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-21
      Ortszeit: 10:30
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
        Ernst - Kamieth - Straße 2
        Halle (Saale)
        06112
        Germany
        Kontaktstelle(n): 06112
        Telefon: +49 345-5141529
        E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
        Fax: +49 345-5141115
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

        Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

        Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-12

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