Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #41478114) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 41478114 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Architectural, engineering and planning services
2023/S 088-269125
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 13 niveaufreie Verzweigung München Westkreuz, Planung VE317 und Planung Erneuerung EÜ 5504/5540 und EÜ 5541
Für die netzergänzende Maßnahme (NeM) 13 wurden mit dieser Vergabe die Planungsleistungen ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1-4 (optional Lph 6, 7) - Gleisanlagen;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-4 (optional Lph 6, 7) - Überwerfungsbauwerk, EÜ Strecken 5504/5540 und EÜ Strecke 5541;
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2, 3 (optional Lph 6) - Überwerfungsbauwerk, EÜ Strecken 5504/5540 und EÜ Strecke 5541;
- Planung Technische Streckenausrüstung, (Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen) Lph 1-4 (optional Lph 6, 7);
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 13 niveaufreie Verzweigung München Westkreuz, Planung VE317 und Planung Erneuerung EÜ 5504/5540 und EÜ 5541
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
München
Für die netzergänzende Maßnahme (NeM) 13 wurden mit dieser Vergabe die Planungsleistungen ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1-4 (optional Lph 6, 7) - Gleisanlagen;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-4 (optional Lph 6, 7) - Überwerfungsbauwerk, EÜ Strecken 5504/5540 und EÜ Strecke 5541;
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2, 3 (optional Lph 6) - Überwerfungsbauwerk, EÜ Strecken 5504/5540 und EÜ Strecke 5541;
- Planung Technische Streckenausrüstung, (Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen) Lph 1-4 (optional Lph 6, 7);
NT14 - Die Prüfberichte der durch die BVS-EBA-Prüfstatiker geführten Prüfung der Entwurfsplanung machten die Erstellung von
detaillierten Unterlagen der Objekt- und Tragwerksplanung für die Verbauten erforderlich und hatten ebenfalls Anpassungen der
damit zusammenhängenden Entwurfsplanunterlagen, infolge des fortgeschrittenen Stadiums des überwiegenden Teils der
Entwurfsplanung, zur Folge.
Da die Planungsleistungen auf Basis der Vorzugsvariante Nr. 7 aus der Machbarkeitsstudie ausgeschrieben und angeboten
wurden, war zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Notwendigkeit der Erstellung von detaillierten und vollumfänglichen
Unterlagen der Objekt- und Tragwerksplanung für die Verbauten nicht ersichtlich und die zusätzlichen Planungsleistungen bei der
Angebotserstellung nicht kalkulierbar.
NT14 - Aufgrund der Vielfalt und der hohen Komplexität sowie der engen Verzahnung der zu planenden Anlagen ist durch eine
separate Auftragsvergabe die einheitliche und gleichzeitige bereichsübergreifende Verfolgung der Planungsaufgaben massiv
gefährdet.
Es handelt sich hierbei um eine einmalige Leistung geringen Umfangs, welche von einem Dritten aufgrund der fehlenden
Projektvorkenntnisse des fortgeschrittenen Stadiums der Planung nicht leicht zu erbringen ist. Die Erzielung der vertraglich in
Bezug auf die Gesamtplanung sicherzustellenden Funktionalität und Mangelfreiheit wird bei einer Aufteilung infolge der
inhaltlichen und technischen Schnittstellen im Zusammenhang mit den jeweils benötigten Zuarbeiten und der Einhaltung von
gesetzten Zwischenterminen auch aufgrund der sehr engen Terminschiene nicht mehr gewährleistet.