Engineering services (Германия - Тендер #41478085) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Auftraggebergemeinschaft (AGG) bestehend aus: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Maßnahmeträger: Straßen- und Tiefbauamt (STA), Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), DREWAG - Stadtwerke GmbH (D Номер конкурса: 41478085 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bauleitungsleistungen für den Straßenzug Wehlener Straße - Alttolkewitz - Österreicher Straße
Reference number: 2023-GB313-00010BOL LPH 8+9 Teil 3 Abs. 2 FA, Abs. 3 IBW, Abs. 4 VA und Teil 4 Abs. 2 TA gem. HOAI sowie besondere Leistungen öBÜ gem. HOAI Teil 3 und besondere Leistungen STA, DVB, DREWAG, SEDD
Wehlener Straße - Alttolkewitz - Österreicher Straße zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße
Die Sanierung der Verkehrsanlage soll im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 erfolgen. Es ist eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, einschließlich Nebenanlagen, und der zweigleisigen Straßenbahntrasse des Verkehrszuges Wehlener Straße - Alttolkewitz - Österreicher Straße auf der ganzen Länge vorgesehen, verbunden mit dem barrierefreien Ausbau der im Abschnitt befindlichen Haltestellen Wasserwerk Tolkewitz, Alttolkewitz und Hermann-Seidel-Straße.
Die Gesamtausbaulänge des Verkehrszuges beträgt 1825 m zuzüglich des doppelgleisigen Abzweiges in die Leubener Straße und die sich daraus ergebenden Anschlusslängen in die Leubener Straße und die Österreicher Straße bis zur Haltestelle Leubener Straße.
Der gesamte Verkehrszug befindet sich in der Trinkwasserschutzzone IIIA. Im Bereich ab Einmündung Tolkewitzer Straße bis Marienberger Straße grenzt auf der nördlichen Seite die Trinkwasserschutzzone II an die Verkehrsanlage (Wasserwerk).
Der gesamte Bau erfolgt unter Vollsperrung und in mehreren Bauabschnitten.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11; Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15; Besondere Leistungen Örtliche Bauüberwachung (gemäß § 43 i. V. m. Ziffer 12.1 der Anlage 12 HOAI), Besondere Leistungen Örtliche Bauüberwachung (gemäß § 47 i. V. m. Ziffer 13.1 der Anlage 13 HOAI), weitere Besondere Leistungen für Koordinierungsaufgaben, für das Nachtragsmanagement, für die Kostenkontrolle gemäß § 43 und 47 HOAI der LPH 8, Anlage 12 und 13, für die Mitwirkung beim Fortschreiben der Ausführungsplanung, für die Besonderen Leistungen des STA, für die Besonderen Leistungen der DREWAG, für die Besonderen Leistungen der DVB und die Besonderen Leistungen der SEDD.
Der AG wird die Teilnahmeanträge (TA) anhand der Eignungskriterien (Anl. 1.2 der Vergabeunterlagen) prüfen und bewerten. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 150. Es werden mind. 3 höchstens 5 Bewerber mit höchster Pkt.-zahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Pkt.-zahl überschritten, gilt folgendes: Den Vorzug erhält der oder die Bewerber mit der höheren Punktzahl im Referenzprojekt 1. Erlaubt auch dies keine Differenzierung wird das Losverfahren angewendet.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. TA liegt in deutscher Sprache vor
2. TA entspricht Nr. 2 der Anl. 1.0 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
3. Einreichen vollständiger TA in elektronischer Form
4. Abgabefrist eingehalten,
5. Vollständige Erklärung bei einer Bewerbergemeinschaft
6. Bei Eignungsleihe: Vorlage des TA und ggf. einer Haftungserklärung des Unternehmens
7. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 (1) 1 bis 10 und 123 (4) Nr. 1 GWB
8. Bestätigung des Nichtvorliegens der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 (1) 1 Nr. 2 GWB
9. Befähigung der Berufsausübung: Nachweis der Bauvorlageberechtigung und Nachweis des Eintrages in ein Berufsregister sowie Nachweis des Eintrages in ein Handels-/Partnerschaftsregister nicht älter als 12 Monate
10. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV
11. Berufshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV
12. Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung untersch. Niederlassungen (NL) eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. untersch. NL eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3. Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtwichtung 100 %:
1. Referenzprojekt Bauleitungsleistungen für den grundhaften Ausbau/Sanierung eines innerstädtischen Verkehrszuges mit Gleisanlagen (16,7 %)
2. Referenzprojekt Bauleitungsleistungen für den grundhaften Ausbau/Sanierung eines innerstädtischen Verkehrszuges mit Gleisanlagen (16,7 %)
3. Referenzprojekt Bauleitungsleistungen für den Neubau/ Erweiterung/ Sanierung einer innerstädtischen Brücke (kann in Referenz 1 oder 2 enthalten sein) (6,7 %)
4. Referenzprojekt Bauleitungsleistungen für den Kanalbau (kann in Referenz 1 oder 2 enthalten sein) (6,7 %)
5. Referenzprojekt Bauleitungsleistungen für IBW Tiefbau und Rohrleitungsbau Trinkwasser (kann in Referenz 1 oder 2 enthalten sein) (6,7 %)
6. Referenzprojekt Bauleitungsleistungen für IBW Tiefbau und Rohrleitungsbau Gas (kann in Referenz 1 oder 2 enthalten sein) (6,7 %)
7. Referenzprojekt Bauleitungsleistungen für den grundhaften Ausbau/Sanierung eines innerstädtischen Verkehrszuges mit Gleisanlagen. (kann in Referenz 1 oder 2 enthalten sein) (33,3 %)
8. Erklärung zum Projektteam gemäß § 46 (3) Ziffer 2 Vorlage eines Organigramms (6,7 %)
Die Mindestforderungen der technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit, die Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung sind der beigefügten Bewertungsmatrix der Eignungskriterien entsprechend der Anl. 1.2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb und zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben.
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag (TA) = Formular zur Eigenerklärung ist über die Vergabeplattform in Textform gezeichnet (Ausschlussgrund) fristgerecht elektronisch einzureichen. Teilnahmeanträge, die per Post, E-Mail, Fax oder Nachrichtenfunktion des Bietercockpits eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von BG haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben mit Ausnahme der Angaben zu den Personen sowie zu den Referenzen.
Teil I - Angaben zum Vergabeverfahren;
Teil II - Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (WT):
A) Angaben:
1. Identität: Firmenbezeichnung, Postanschrift mit Straße und PLZ Ort, Kontaktperson(en), Telefon, E-Mail, Internetadresse, Zweigstelle/Niederlassung,
2. Allg. Angaben: Handelt es sich um Kleinstunternehmen, kleines, mittleres o. großes Unternehmen; Rechtsform gem. § 43 (1) VgV; Bestätigung des WT gem. § 73 (3) VgV; Angabe des WT gem. § 53 (8) VgV,
3. Art der Bewerbung: Einzelbewerbung oder BG (bei BG gem. § 43 (2) VgV Eigenerklärung von jedem Mitglied separat vorlegen); bei BG: Angabe welche Funktion der WT in der Gruppe ausübt, welche weiteren WT mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen, Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe; bei BG: Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung und bevollmächtigten Vertreter als Anlage beifügen,
B) Angaben zu Vertretern des WT:
Name, Position, Anschrift, Erläuterungen zu Form, Umfang u. Zweck der Vertretungsberechtigung,
C) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV:
Sind Unteraufträge an Dritte beabsichtigt, falls ja, ist der Namen des vorgeschlagenen Unterauftragnehmers anzugeben und für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate Verpflichtungserklärung als Anlage beizufügen (erst mit Stufe 2).
D) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV.
Falls ja, ist für jedes Unternehmen jeweils eine separate Verpflichtungserklärung als Anlage beizufügen.
Teil III - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen:
A: im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gem. § 123 (1) GWB. Im Fall einer Verurteilung: Angabe, ob Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen wurden. Falls ja, Beschreibung der Maßnahmen.
B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern od. Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB. Angabe, ob allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Entrichtung von Steuern od. Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wurde.
C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten od. beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB (fakultative Ausschlussgründe). Liegen Ausschlussgründe vor? Falls ja, Ausführung welche Gründe vorliegen. Wurden selbstreinigende Maßnahmen getroffen? Falls ja, Beschreibung Maßnahmen.
D: Gründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576)
Teil IV - Eignungskriterien
A) Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Nachweis der Bauvorlageberechtigung mindestens eines Büromitglieds, Eintrag im Berufsregister z.B. Ingenieurkammer, Kopie Berufsausübungsberechtigung; Eintrag Handels-/Partnerschaftsregister, falls nein: Begründung; falls ja: Kopie des Handelsregister-/Partnerschaftsregisterauszuges (Registerauszüge nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des TA).
Der Auftraggeber fordert:
B) Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in EUR brutto).
Der durchschnittliche jährliche Mindesthonorarumsatz wird auf mind. 200.000 EUR brutto festgelegt. Im Teilbereich der auszuschreibenden Leistungen örtliche Bauüberwachung (öBÜ) der Verkehrsanlagen auf mind. 75.000 EUR brutto festgelegt.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sach- und Vermögensschäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 3,0 Mio. EUR für Sach-und Vermögensschäden und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
C) Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
Angaben für Büromindestreferenzen des Bewerbers: Bezeichnung und Beschreibung des Referenzprojektes; Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Telefonnummer; Vorlage Referenzblätter: Beschreibung und Vorstellung des Projektes und der erbrachten Leistungen auf max. 2 Blatt DIN A4 (einseitig). Die Darstellung muss so gestaltet sein, dass der AG in die Lage versetzt ist, anhand der in der Bewertungsmatrix enthaltenen Kriterien bewerten zu können.
Minimum level(s) of standards possibly required:Der Auftraggeber fordert:
Büroreferenz 1: Bauleitungsleistungen für den grundhaften Ausbau/Sanierung eines innerstädtischen Verkehrszuges mit Gleisanlagen. Die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Referenzzeitraum 01. April 2013 - 31. März 2023) baulich abgeschlossen und enthält den Neu- und/ oder Umbau von Straßenbahnanlagen mit fester Fahrbahn. Die Referenz enthält 2 Knotenpunkte, davon mindestens 1 Knotenpunkt mit Gleiskonstruktion. Die Baukosten (KG 300 - 500) betragen mind. 2,5 Mio. EUR brutto. Die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entsprachen den Grundleistungen § 3 Abs. 1 HOAI der Leistungsphase 8 nach § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen.
Büroreferenz 2: Bauleitungsleistungen für den grundhaften Ausbau/Sanierung eines innerstädtischen Verkehrszuges mit Gleisanlagen. Die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Referenzzeitraum 01. April 2013 - 31. März 2023) baulich abgeschlossen und enthält den Neu- und/ oder Umbau von Straßenbahnanlagen mit fester Fahrbahn. Referenz enthält 2 Knotenpunkte, davon mindestens 1 Knotenpunkt mit Gleiskonstruktion. Die Baukosten (KG 300 - 500) betragen mind. 2,5 Mio. EUR brutto. Die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entsprachen den Besonderen Leistungen § 3 Abs. 2 HOAI der Leistungsphase 8 nach § 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen örtliche Bauüberwachung gemäß Ziffer 13.1 (Verkehrsanlagen) der Anlage 13 zur HOAI.
Büroreferenz 3 (kann ggf. in Referenz 1 oder 2 enthalten sein): Bauleitungsleistungen für den Neubau oder die Erweiterung einer innerstädtischen Brücke. Die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Referenzzeitraum 01. April 2013 - 31. März 2023) baulich abgeschlossen. Die Brücke ist mit einer Straßenbahnüberführung realisiert worden. Die Baukosten (KG 300 - 500) des Brückenbauwerks betragen mind. 100.000 EUR brutto. Die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entsprachen den besonderen Leistungen § 3 Abs. 2 HOAI der Leistungsphase 8 örtliche Bauüberwachung gemäß Ziffer 12.1 (Ingenieurbauwerke) der Anlage 12 zur HOAI.
Büroreferenz 4 (kann ggf. in Referenz 1 oder 2 enthalten sein): Bauleitungsleistungen für den Kanalbau. Die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Referenzzeitraum 01. April 2013 - 31. März 2023) baulich abgeschlossen. Die Baukosten (KG 300-500) betragen mindestens 1.000.000 Euro brutto. Die Referenz enthält Maßnahmen zum Kanalneubau und Inlinersanierung DN 600 und entsprechend dem Gütezeichen AK1. Die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entsprachen den Grundleistungen § 3 Abs. 1 HOAI der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
Büroreferenz 5 (kann ggf. in Referenz 1 oder 2 enthalten sein): Bauleitungsleistungen für IBW Tiefbau und Rohrleitungsbau Trinkwasser. Die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Referenzzeitraum 01. April 2013 - 31. März 2023) baulich abgeschlossen. Infrastrukturprojekt bestehend aus einer Trinkwasserleitung mind. DN 500. Die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entsprachen den Grundleistungen § 3 Abs. 1 HOAI der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
Büroreferenz 6 (kann ggf. in Referenz 1 oder 2 enthalten sein): Bauleitungsleistungen für IBW Tiefbau und Rohrleitungsbau Gas. Die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Referenzzeitraum 01. April 2013 - 31. März 2023) baulich abgeschlossen. Infrastrukturprojekt bestehend aus einer Gasleitung mind. DN 100. Die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entsprachen den Grundleistungen § 3 Abs. 1 HOAI der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
Büroreferenz 7 (kann ggf. in Referenz 1 oder 2 enthalten sein): Bauleitungsleistungen für den grundhaften Ausbau/Sanierung eines innerstädtischen Verkehrszuges mit Gleisanlagen. Die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Referenzzeitraum 01. April 2013 - 31. März 2023) baulich abgeschlossen. Die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entsprachen den Grundleistungen § 3 Abs. 1 HOAI der Leistungsphase 8.
Hinweise: Erfüllen Referenz 1 und 2 die geforderten Mindestkriterien, ist eine Mehrfachnennung für Referenz 3 bis 7 möglich.
Angaben der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV 2016:
Die Hierarchie und die namentliche Benennung der Mitglieder (Firma und Name) inkl. Stellvertreterregelung des Projektteams ist durch Vorlage eines Organigramms mind. mit der Abdeckung der unten benannten Grundleistungen in Bezug auf die HOAI und Besonderen Leistungen nachzuweisen.
Der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft erklärt mit der Abschlusserklärung, dass das eingesetzte Personal für die Projektleitung und den stellvertretenden Projektleiter sowie die Projekt- und Planungsingenieure mindestens die Qualifikation Level 6 des Europäischen Qualifikationsrahmen besitzen, die Eignung gemäß § 75 (1), (2) und (3) VgV 2016 besitzen sowie die Anforderungen gem. § 11 des Vertragsentwurfes (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) erfüllen.
Angaben der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzte drei Jahren gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV 2016.
siehe Vergabeunterlagen
Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb und zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben.
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggebergemeinschaft gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggebergemeinschaft gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt die Auftraggeberin auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggebergemeinschaft, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggebergemeinschaft gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggebergemeinschaft gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt die Auftraggeberin auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggebergemeinschaft, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal u. Sicherheit, Zentrales Vergabebüro