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Accounting and auditing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41477963)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Номер конкурса: 41477963
Дата публикации: 05-05-2023
Сумма контракта: 23 809 772 (Российский рубль) Цена оригинальная: 403 361 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230605 10:00OtherContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
      Eschollbrücker Str. 27
      Darmstadt
      64295
      Germany
      Telefon: +49 6151-381-253
      E-Mail: poststelle@uepkk.hessen.de
      Fax: +49 6151-381-255
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187b74952a9-38e70742b6a6fde4
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.had.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Öffentliche Finanzkontrolle
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        249. Vergleichende Prüfung "IT-Sicherheit III"

        Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.23.04
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79210000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 400.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 80.000 EUR.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 403 361.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG).

        Die Überörtliche Prüfung untersuchte bereits in der 155. Vergleichenden Prüfung "IT-Sicherheit" und der 200. Vergleichenden Prüfung "IT-Sicherheit II" die technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Kommunen zur Wahrung der Informationssicherheit.

        Kommunen befinden sich aktuell stärker denn je in der digitalen Transformation. Ausgehend von Prüfungsinhalt und Prüfungsmethodik der vorangegangenen Prüfungen ist daher in der 249. Vergleichenden Prüfung "IT-Sicherheit III" ein besonderer Fokus auf das Sicherheits- und Notfallmanagement zu legen. Dazu wird insbesondere im Vergleich untersucht, welche technischen und organisatorischen IT-Sicherheitsmaßnahmen Kommunen einsetzen, um die steigenden digitalen internen und externen Verwaltungsprozesse (wie Umsetzung Onlinezugangsgesetz, E-Government, interkommunale Zusammenarbeit, mobiles Arbeiten) sicher zu gewährleisten. Der Auftragnehmer betrachtet zudem, welche Vorkehrungen die Kommunen treffen, um sich vor den zunehmenden Bedrohungslagen und Cyberangriffen (auf Verwaltung, kritische Infrastruktur) zu schützen.

        Ziel der 249. Vergleichenden Prüfung ist, Handlungsbedarfe der vorhandenen IT-Sicherheitsorganisation der Kommunen unter den Aspekten von Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit zu erkennen. Ausgehend von den Prüfungsergebnissen sind Empfehlungen für die Weiterentwicklung einer systematischen Informationssicherheit abzuleiten.

        Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau aus vorangegangenen Prüfungen vornehmen. Einzelheiten sind dem Merkblatt zu entnehmen.

        Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot sowie den Verhandlungen.

        Prüfungsgegenstand: 16 Städte, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten ausgewählt:

        Bad Soden am Taunus, Baunatal, Bensheim, Büdingen, Friedberg (Hessen), Groß-Gerau, Herborn, Idstein, Kelkheim (Taunus), Maintal, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Riedstadt, Rödermark, Seligenstadt, Taunusstein, Viernheim, Weiterstadt

        Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum Prüfungsbeginn.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas / Gewichtung: 50,00
        Qualitätskriterium - Name: Prüfungsorganisation / Gewichtung: 25,00
        Qualitätskriterium - Name: Prüfungsqualität / Gewichtung: 25,00
        Preis - Gewichtung: 0,00
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 403 361.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-01
        Ende: 2025-12-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.

        Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für drei Körperschaften vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von drei Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option) und teilt dem Auftragnehmer die Entscheidung schriftlich mit.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG. Ist der Bewerber zu einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen. Die erforderliche Zulassung/Eintragung (Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufs- oder Handelsregister) ist durch Kopie nachzuweisen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.200.000 € (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)

        oder

        Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.200.000 € durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

        Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

        • Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare Tätigkeitsbereiche in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV (Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Jahresumsatz von mindestens 960.000 € im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle die volle Punktzahl erreicht wird.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        • Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).

        Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

        • Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private), Ansprechpartner/E-Mail, Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).

        • Name, berufliche Qualifikation und Erfahrung der gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 3).

        • Namen, berufliche Qualifikation und Erfahrung (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) der Projektleiter, der stellvertretenden Projektleiter sowie des Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 5).

        • Namen, berufliche Qualifikation, Erfahrung und geplanter Aufgabenbereich der anderen Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4). Ausgenommen hiervon sind die Prüfungsassistenten, diese müssen erst im Verhandlungsverfahren benannt werden und werden daher für die Auswahl nicht bewertet.

        • Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV, Bewertungsfaktor 2).

        • Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).

        Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit - Ziffer II.2.4 - (Vordruck "Erklärung / Versicherung") gefordert. Eine Unbefangenheit muss bei mindestens 16 Körperschaften vorliegen (§ 12 HRHG analog).

        Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-05
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-07-11
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2)
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151126603
        E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de
        Fax: +49 6151125816
        Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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