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Rural areas mapping services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41477659)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Straßenbauamt Schwerin
Номер конкурса: 41477659
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230606 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Straßenbauamt Schwerin
      Pampower Straße 68
      Schwerin
      19061
      Germany
      Telefon: +49 385-58881010
      E-Mail: vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/122863
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/122863
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        B 197 Faunistische Kartierungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 223863
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71222200
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Faunistische Kartierungen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Warlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Faunistische Untersuchungen der Arten/Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Xylobionte Käfer, einschließlich Dokumentation in Text und Karte

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-07
        Ende: 2025-02-28
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        bei zusätzlichem Erfassungsaufwand, der sich aus den Geländeerfassungen oder Hinweisen Dritter ergibt

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Den zu erbringenden Leistungen entsprechender Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder anderweitig nachgewiesene langjährige Erfahrung auf dem Gebiet faunistischer Kartierungen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags

        § 45 (4) Nr. 2 VgV : Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 200.000,00 Euro

        § 45 (4) Nr. 2 VgV : Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. €

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        § 46 (3) Nr. 1 VgV: Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe jeweils mindestens eine ausgewählte Referenz zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen bevorzugt aus den letzten drei Jahren, höchstens aber den letzten 7 Jahren mit Kartierbeginn ab 2016 anzugeben:

        a) Kartiertung von Rastvögeln

        Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 300 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten.

        b) Revierkartierungen von Brutvögeln

        Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 400 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten.

        c) Transekt- und Horchboxenuntersuchungen von Fledermäusen

        Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 5 km Transektstrecke erfasst wurde.

        d) Laichgewässerkartierung Amphibien

        Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierung 3 oder mehr Begehungen von mindestens 3 Untersuchungsgewässern/-abschnitten umfasste.

        e) Kartierung Reptilien

        Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn Zauneidechsen kartiert wurden.

        f) Kartierung xylobionte Käfer

        Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung xylobionter Käfer, insbesondere des Eremiten erfolgte.

        Die Referenzen zu den Arten/Artengruppen können aus verschiedenen Projekten zusammengetragen werden. Der als vergleichbare Referenz angegebene Leistungsumfang für eine Art/Artengruppe muss jedoch innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen nicht für ein Straßenbauvorhaben erbracht worden sein. Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.

        Die Referenzen mit entsprechenden Details sind in die „Anlage zu Pkt. 3.1 Auswertung Referenzen“ einzutragen.

        VgV § 46 (3) Nr. 9: Weiterhin sind für die Leistungserbringung Angaben zu folgender Ausstattung zur Ausführung des Auftrags zu machen:

        - geografisches Informationssystem (GIS) (Art der Software)

        VgV § 46 (3) Nr. 10: Es ist zwingend anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu VgV § 46 (3) Nr. 1: Für jede der aufgeführten Arten/Artengruppen muss mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Aus den Referenzen müssen Details der Erfassungen hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (Untersuchungsraumgröße, Anzahl der Untersuchungs-/Probeflächen, Anzahl der Begehungen etc.).

        zu VgV § 46 (3) Nr. 9: Mindeststandard ist der Nachweis des Vorhandenseins der genannten Ausstattung beim Bieter oder dessen Nachauftragnehmern. Die Karten zu den einzelnen Arten/ Artengruppen sind zwingend mit einem geografischen Informationssystem (GIS) zu erstellen, das Dateien im Shape-Format einlesen und ausgeben kann.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-04
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      elektronische Öffnung

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes M-V beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
        Johannes-Stelling-Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Kontaktstelle(n): 19053
        E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
        Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

        GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

        GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Straßenbauamt Schwerin
        Pampower Straße 68
        Schwerin
        19061
        Germany
        Kontaktstelle(n): 19061
        Telefon: +49 385-58881010
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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