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Installation of doors (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41477448)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Номер конкурса: 41477448
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230605 10:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
      Werner-Bock-Str. 38
      Bielefeld
      33602
      Germany
      Telefon: +49 521512290
      E-Mail: indira.bukva@bielefeld.de
      Fax: +49 521513350
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZLD5G/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZLD5G

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Innentüren

        Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6615
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45421131
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Leistungen umfassen im Groben:

        Innentüren aus Holzwerkstoff (Vollspan):

        - mit Echtholzfurnier, teilweise auch HPL-beschichtet,

        - mit Holzwerkstoffzargen oder Stahlzargen, teilweise mit Brand- und/oder Schallschutzanforderungen

        Umfang ca. 70 St.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Leistungen umfassen im Groben:

        Innentüren aus Holzwerkstoff (Vollspan):

        - mit Echtholzfurnier, teilweise auch HPL-beschichtet,

        - mit Holzwerkstoffzargen oder Stahlzargen, teilweise mit Brand- und/oder Schallschutzanforderungen

        Umfang ca. 70 St.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-03-12
        Ende: 2024-05-02
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:

        1.Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Bieter eingetragen ist.

        Zum Verfassen der Erklärung kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärung entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.

        Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:

        A. Erklärung, ob mögliche Unterauftragnehmer im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Unterauftragnehmer eingetragen sind.

        B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (oder vergleichbare Register der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Unterauftragnehmer).

        Zum Verfassen der Erklärung ("A") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärung entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.

        Die unter "B" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:

        1. Angabe über Umsatz des Unternehmens (Hauptauftragnehmer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

        2. Erklärung, ob für das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde.

        3. Erklärung, ob sich das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) in Liquidation befindet.

        4. Erklärung, ob für das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

        5. Erklärung, dass das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

        6. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde. (vom Hauptauftragnehmer)

        Zum Verfassen der Erklärungen (Ziffer 1 bis 6) kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.

        Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:

        A. Angabe über Umsätze möglicher Unterauftragnehmer in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

        B. Erklärung, ob für mögliche Unterauftragnehmer Insolvenzverfahren oder ein vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren beantragt oder eröffnet wurden.

        C. Erklärung, ob sich mögliche Unterauftragnehmer in Liquidation befinden.

        D. Erklärung, ob für mögliche Unterauftragnehmer Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

        E. Erklärung, dass mögliche Unterauftragnehmer in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.

        F. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde. (von möglichen Unterauftragnehmern)

        G. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Nachunternehmer).

        H. Bescheinigung in Steuersachen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Nachunternehmer).

        Zum Verfassen der Erklärungen ("A" bis "F") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.

        Die unter "G" bis "H" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1,0 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. Euro pro Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:

        1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vom Bieter (Hauptauftragnehmer) ausgeführt worden sind.

        2. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vom Hauptauftragnehmer).

        3.Erklärung des Bieters (Hauptauftragnehmer), ob er sich Kapazitäten anderer Unternehmen bei der Erfüllung des Auftrages bedient.

        Zum Verfassen der Erklärungen (Ziffer 1 bis 2) kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.

        Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:

        A. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen von möglichen Unterauftragnehmern ausgeführt worden sind.

        B. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (von möglichen Unterauftragnehmern).

        C. Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:

        Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfangs, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte.

        D. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte

        E. Erklärung über die Leistungsbereitstellung der Unterauftragnehmer

        Der Unterbeauftragte muss rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht.

        Zum Verfassen der Erklärungen ("A" bis "B") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.

        Die unter "C" bis "D" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Einreichung und Zustimmung zu den Inhalten der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-05
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-04
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-05
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
        Albrecht-Thaer-Str. 9
        Münster
        D-48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): D-48147
        Telefon: +49 2514111691
        E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
        Fax: +49 2514112165
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).

        Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).

        Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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