Metalworking (Германия - Тендер #41477147) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Markt Neunkirchen am Brand Номер конкурса: 41477147 Дата публикации: 05-05-2023 Сумма контракта: 64 931 288 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 100 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Pfosten - Riegel - Fassade, Außentüren, Fenster sowie elektrische textile Sonnenschutzanlage für den Neubau einer Grundschule mit Zweifach-Sporthalle und Musikschule sowie Mehrfamilienhaus
Pfosten-Riegel-Fassade Holz/Aluminium-Glas mit textiler Sonnenschutzanlage (e-betrieben)
Pfosten-Riegel-Fassade Sporthalle in Stahl/Alu
Außentüren als Alu/Paneeltüren
Mehrfamilienhaus Fenster Holz / Alu mit textiler Sonnenschutzanlage
Markt Neunkirchen am Brand
PR-Fassade Holz/Aluminium-Glas mit textiler Sonnenschutzanlage (e-betrieben)
-EG - Höhen von 2,38m bis 3,23m, in zusammenhängenden Größen von ca. 5,5m² bis 79m², gesamt 552m²
-1.OG+2.OG Höhe 2,20m, in zusammenhängenden Größen von ca. 7m² bis 43m², gesamt 589m²
-Sonnenschutz e-betrieben EG ca. 400m²
-Sonnenschutz e-betrieben OG ca. 535m²
-Außentüren in Alu 2-flüglig in PR-Fassade 5 Stk.
-Außentüren in Alu 1-flüglig in PR Fassade 4 Stk.
-Innere Windfanganlage als PR-Fassade 27m² mit 2-flügliger Tür in Alu
PR Fassade Sporthalle in Stahl/Alu
-Höhe 4,80m / 65,50m²
Außentüren als Alu/Paneeltüren
-1-flüglig 10 Stk.
-2-flüglig 2 Stk.
Mehrfamilienhaus Fenster Holz/Alu mit textiler Sonnenschutzanlage
-EG+1.OG ca. 70m²
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269520
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Markt Neunkirchen am Brand
Bauverwaltung
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen am Brand
keine
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Markt Neunkirchen am Brand