Drainage construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41477022) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Номер конкурса: 41477022 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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BF_TP3_Rigolen
Referenznummer der Bekanntmachung: BF_TP3_RigolenGegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeiten an den Außenanlagen des Teilprojekts 3 zur Entwässerung von Regenwasser.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeiten an den Außenanlagen des Teilprojekts 3 zur Entwässerung von Regenwasser.
nach tatsächlichem Bauablauf
Jahresumsatz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestjahresumsatz in Höhe von 2 MIo € brutto ( Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre)
drei Referenzprojekte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Es sind mindestens drei Referenzobjekte anzugeben, in denen Rigolen- und Leitungsbauwerken hergestellt wurden, für die Aushub im Umfang von mindestens 500 cbm erfolgt ist. Die Ausführung muss in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erfolgt sein.
Es sind folgende Angaben zu den Projekten zu machen:
• Projektname und Ort
• Leistungsumfang der erbrachten Leistung
• Volumen des Aushubs
• Datum der Abnahme der erbrachten Leistung durch den AG
• Kontaktdaten des Auftraggebers (Ansprechpartner, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse)
Weiterhin gelten die Eignungskriterien nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz:
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
- Eigenerklärung zur Frauenförderung
- Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F.
Sowie folgende zusätzliche Erklärungen:
- Erklärung der Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
- Datenschutzerklärung
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragen Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigem Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH