Special-purpose road passenger-transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476782) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Номер конкурса: 41476782 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gießen zur Martin-Buber-Schule
Referenznummer der Bekanntmachung: 96-40-051-23Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Martin-Buber-Schule in Gießen
Standort Biebertal
Los-Nr.: 1Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
MBS mit Begleitperson
Los-Nr.: 2Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Laubach, Grünberg, Buseck, Reiskirchen
Los-Nr.: 3Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rabenau, Lollar Staufenberg
Los-Nr.: 4Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Biebertal, Heuchelheim, Wettenberg
Los-Nr.: 5Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Langgöns und Linden
Los-Nr.: 6Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Hungen und Lich
Los-Nr.: 7Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Pohlheim
Los-Nr.: 8Martin-Buber-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen.
Ebenso muss eine Erklärung zum technischen Stand der Beförderungsfahrzeuge sowie zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingereicht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Aufgrund der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005, findet der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, Anwendung.
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt