Medical equipments (Германия - Тендер #41476717) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Charité Universitätsmedizin Berlin Номер конкурса: 41476717 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Lieferung von Computertomographen
Reference number: AL 45/23Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Ausschreibungsgegenstand die Lieferung und Installation von Computertomographen für die Klinik für Radiologie am Charité Campus Virchow Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin ist.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Standardlos
Der Abbau und die fachgerechte Entsorgung des Bestand-/Altgerätes in CT 4 als optionaler Vertragsbestandteil. Für die Entsorgung der Altanlage ist durch den Auftragnehmer ein Nachweis über die fachgerechte Bearbeitung zu erbringen.
1. Unternehmensreferenzen: Gefordert sind Unternehmensreferenzen für die Position 1: Photon Counting Computertomograph (PCCT) und für Position 2: Computertomograph (CT) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Vergleichbare Aufträge für Position 1: Photon Counting Computertomograph sind Leistungen über die Lieferung von Photon Counting Computertomographen.
Vergleichbare Aufträge für Position 2: Computertomograph (CT) sind Leistungen über die Lieferung von Computertomographen.
Minimum level(s) of standards possibly required:zu Eignungskriterium 1: Für die Position 1: Photon Counting Computertomograph (PCCT)
wird mind. 1 Referenz über vergleichbare Leistungen aus dem letzten Jahr (2022 oder aktueller) gefordert.
Für die Position 2: Computertomograph (CT)
sind mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten zwei Jahren (2021, 2022 oder aktueller) gefordert.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Zentrale Vergabestelle der Charité
Information about authorised persons and opening procedure:Es sind keine Bieter zugelassen.
Es sind keine Bieter zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin