Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476571) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Номер конкурса: 41476571 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Berlin: Bauarbeiten
2023/S 088-269437
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesamt für Strahlenschutz - Neubau Ersatzgebäude K 12 - Erdarbeiten Los 1 / Wasserhaltungsarbeiten Los 2 - 2442/2021
Bundesamt für Strahlenschutz - Neubau Ersatzgebäude K 12
Köpenicker Allee 120-130, D-10318 Berlin
Los 1 - Erdarbeiten
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Erdarbeiten. Die hierfür
erforderlichen Wasserhaltungsarbeiten werden mit Fachlos 2 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung umfasst:
Kampfmittelsondierung
1.300 m² Flächensondierung für Aushub + Baugrubensohle
65 m² Flächensondierung für Reinfiltration des Grundwassers
Erdaushub
2.900 m² Abtrag Grasnarbe + Oberboden
5.370 m³ Bodenaushub Z0
2.500 m² Bodenaushub Z1.2
Abbruch und Entsorgung:
2.780 t Boden Z0
4.517 t Boden Z1.2
18 t Beton
0,5 t Baumwurzeln
Beginn Ausführung:
Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber; die Aufforderung
wird voraussichtlich bis zum 30.06.2022 zugehen.
Ende Ausführung: 30.11.2022
Zwischenfristen:
Inbetriebnahme Wasserhaltung 8 Wochen nach Aufforderung zum
Ausführungsbeginn;
Übergabe Baugrube an Gewerk Rohbau 13 Wochen nach Aufforderung zum
Ausführungsbeginn
Los 2 - Wasserhaltungsarbeiten
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Wasserhaltungsarbeiten.
Die Erdarbeiten werden mit Fachlos 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung umfasst:
Wasserhaltung
Grundwasserhaltung (inkl. Ausführungsplanung) zur bauzeitlichen
Trockenlegung der Baugrube gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis in zwei, zeitlich
aufeinander folgenden Abschnitten inkl. Abstimmungen zur Ableitung von
Förderwasser in das Kanalsystem der Berliner Wasserbetriebe.
Die Ausschreibung beinhaltet daneben Untersuchungsleistungen durch ein
akkreditiertes Labor (für Wasserbeprobung.
Beginn Ausführung:
Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber; die Aufforderung
wird voraussichtlich bis zum 30.06.2022 zugehen.
Ende Ausführung: 30.11.2022
Zwischenfristen:
Inbetriebnahme Wasserhaltung 8 Wochen nach Aufforderung zum
Ausführungsbeginn;
Übergabe Baugrube an Gewerk Rohbau 13 Wochen nach Aufforderung zum
Ausführungsbeginn
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bundesamt für Strahlenschutz - Neubau Ersatzgebäude K 12 - Erdarbeiten Los 1 / Wasserhaltungsarbeiten Los 2 - 2442/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich ausdiesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind dieFristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siehe II.2.4)
2. Nachtragsvereibarung - Zusätzliche Frostschutzmaßnahmen für ddn Funktions-/Betriebserhalt, div. Zusatzleistungen
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.