Roof works and other special trade construction works (Германия - Тендер #41476538) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburger Hochbahn AG Номер конкурса: 41476538 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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263675, VE 305, Dachdeckerarbeiten - BSA 20 + 21
BSA 20:
Bei der BSA 20 handelt sich um ein nicht unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude.
Das Dach erhält eine Dachbegrünung und nimmt Geräte der Haustechnik auf.
BSA 21:
Die Halle BSA 21 dient als Kaltlager für verschiedene Oberbaumaterialien.
Das Dach wird in Leichtbauweise mit Trapezblech, Dämmung und Folie hergestellt.
Hochbahn Betriebshof Saarlandstraße – BSA
Saarlandstraße 35, 22303 Hamburg
BSA 20:
Dachdämmung, allg. Dachdeckerarbeiten und Gründach rd. 515,0 m²
Attikaabschluss, Flachdachausstieg
BSA 21:
Dachdämmung und Dachabdichtung rd. 735,0 m² inkl. Anschlussarbeiten 5 Stück NRA-Kuppeln
Restliche Massen siehe LV
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium);
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, (Ausschlusskriterium);
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,(Ausschlusskriterium);
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §21 Abs. (4), Ziff. 1. und 2. SektVO (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des §21 Abs. (2) SektVO wegen Verstoßes gegen die in §21 Abs. (1) SektVO genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist.(Ausschlusskriterium).
6. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall, (Ausschlusskriterium)
2. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und Obermonteur) eingesetzt wird,
1.Zwei Referenzen für die Realisierung von vergleichbaren Baumaßnahmen in den letzten 3 Jahren mit einem
Auftragsvolumen ca. 200 - 500 T€ netto (Ausschlusskriterium)
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist ,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge an die qualifizierten Bewerber.
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen.
Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen wird zudem auf § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen. Die Vorschrift
lautet in § 135 Abs. 1 f.:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen.
Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen wird zudem auf § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen. Die Vorschrift
lautet in § 135 Abs. 1 f.:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen – Beschaffungsstelle