Electrical fitting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476377) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Schwabmünchen Номер конкурса: 41476377 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Lehrschwimmbad Schwabmünchen, Gebäudeautomation
Referenznummer der Bekanntmachung: II/3/003/2021Gebäudeautomation für den Neubau eines Lehrschwimmbades mit Schwimmbecken 12,5 x 25m, Lehrschwimmbecken 8,0 x 16,6 m und Kleinkinderbecken
Schwabmünchen
Gebäudeautomation für den Neubau eines Lehrschwimmbades mit Schwimmbecken 12,5 x 25m, Lehrschwimmbecken 8,0 x 16,6 m und Kleinkinderbecken mit folgenden Teilleistungen:
- Fünf Informationsschwerpunkte und eine dezentrale Station für die heizungs-, raumluft- und badetechnischen Anlagen
- Feldgeräte
- Eine Gewerke übergreifende Managementebene
- Kabel inkl. Anschlußarbeiten und Trassen
- Aufschaltung von Meldungen aus den Gewerken Sanitär und Elektrotechnik
- Gesamt ca. 1.200 Datenpunkte
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269352
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Schwabmünchen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Schwabmünchen