Washing and dry-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476291) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Institut der Feuerwehr NRW Номер конкурса: 41476291 Дата публикации: 05-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinigung und Miete von Hotelwäsche, Einziehdecken und Kopfkissen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_063 51110Reinigung und Miete von Hotelwäsche sowie Einziehdecken und Kopfkissen
Institut der Feuerwehr NRW Wolbecker Str. 237 48155 Münster
Reinigung und Miete von Hotelwäsche sowie Einziehdecken und Kopfkissen sowie die Reinigung der Wäsche der Küchenkräfte
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Vertreter der Vergabestelle und der Bedarfsstelle.
Im Übrigen erfolgt die Angebotsöffnung online wie vom System vorgegeben.
Vertreter der Vergabestelle und der Bedarfsstelle.
Im Übrigen erfolgt die Angebotsöffnung online wie vom System vorgegeben.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Institut der Feuerwehr NRW