Sound insulation and room acoustics consultancy services (Германия - Тендер #41142673) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Amt für Stadtplanung und Wohnen Номер конкурса: 41142673 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Villa Berg, Sanierung mit Anbauten, Bau- und Raumakustische Beratung
Reference number: 153-2022Die denkmalgeschützte Villa Berg, ein zum Sendesaal in den 1950er Jahren umgebautes, feingliedriges Sandsteingebäude, soll komplett saniert, eweitert und zu einem "Offenen Haus für Musik und Mehr" werden. Die ausgeschriebenen Beratungs- und Planungsleistungen für die Bau- und Raumakustik entsprechend der HOAI Anlage 1, Punkt 1.2 dienen der Unterstützung der architektonischen und baufachlichen Planungsleistungen sowie der Positionierung des Hauses als innovatives, musikalisch geprägtes Kulturhaus.
Die Villa Berg 1 befindet sich in einer Parkanlage.
1. Gegenstand
Es handelt sich um Beratungsleistungen und Planungsunterstützung für die Bau- und Raumakustik entsprechend HOAI Anlage 1, Punkt 1.2.
Der Anspruch an die zu erbringende Leistung resultiert aus hohen raumakustischen Anforderungen, bei zeitlich parallelen und vielfältigen Raumnutzungen, sowie aus hohen gestalterischen und anderen vielfältigen Nutzungsanforderungen an den teilweise räumlich knapp bemessenen, denkmalgeschützten Bestand und den neuen Anbau. Die Leistungserbringung für dieses Projekt erfolgt unter Berücksichtigung der Planungsmethode BIM (Building Information Modeling), über alle Leistungsphasen und mit allen Planungsbeteiligten.
2. Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf wird unter VI.3) genauer beschrieben.
3. Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der
Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftragnehmer beabsichtigt die Leistungen stufen- bzw. abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsbestandteile besteht nicht.
Das Laufzeitende kann sich verschieben.
siehe III.2.1
siehe Excel-Angebotsdokument, hiervon das Tabellenblatt "Gesamtangebot_Bewertung":
Punkte 1.1 und 1.2 Formalitäten, Ausschlussgründe und Versicherungsanforderungen.
Punkte 2.1 und 2.2 Eignungsanforderungen, die zu 100% bzw. zu 85% zu erfüllen sind.
Punkte 3.1 und 3.2 qualitative und preisliche Zuschlagskriterien.
Minimum level(s) of standards possibly required:ergänzend zu Ziffer III.2.2) sind im Texteil des Vertragsentwurfs unter § 8 Punkt 8.1. Mindeststandards für die IT-Ausstattung festgelegt, um eine BIM-Bearbeitung sicherzustellen. Vertragsbestandteil stellen weiterhin die BIM-Anforderungen dar, u.a. die Auftraggeber-Informationsanforderungen AIA und die BIM-Anwendungsfälle.
Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften, muss ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Contract performance conditions:Nachweis von einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über eine zertifizierte Fachkompetenz in der Raum- und Bauakustik, entweder durch Listeneintragung in einer Ingenieurkammer (z.B. Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Fachliste 08 - Sachverständige für Bauphysik) oder durch Vorliegen der erforderlichen Mindestqualifkationen, z.B. abgeschlossenes Hochschulstudium Fachrichtung Akustikingenieur, fachlich relevante Berufserfahrung, Teilnahme an raumakustischem Zertifikatslehrgang oder durch eine vergleichbare Qualifikation; die Gleichwertigkeit der Mindestqualifikation ist zu begründen und vollumfänglich zu dokumentieren.
Für eine Beauftragung sind weiterhin ergänzende, verpflichtend zu erfülende Mindestanforderungen festgelest: siehe Excel-Angebotsdokument und Vertragsentwurf Teil 3 Vertragstext.
Eberhardstraße 10, 70193 Stuttgart
Information about authorised persons and opening procedure:Zum Submissionszeitpunkt kann ein aussagekräftiger Angebotsvergleich noch nicht vorliegen, da die Bieter-Eigenbewertungen/Selbsteinschätzungen geprüft bzw. z.T. im Bietervergleich bewertet werden müssen. Es wird deshalb darum gebeten, von einer Teilnahme an der Submission abzusehen.
Zum Submissionszeitpunkt kann ein aussagekräftiger Angebotsvergleich noch nicht vorliegen, da die Bieter-Eigenbewertungen/Selbsteinschätzungen geprüft bzw. z.T. im Bietervergleich bewertet werden müssen. Es wird deshalb darum gebeten, von einer Teilnahme an der Submission abzusehen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Amt für Stadtplanung und Wohnen