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Liquid nitrogen (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41142573)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Номер конкурса: 41142573
Дата публикации: 26-04-2023
Сумма контракта: 14 875 168 (Российский рубль) Цена оригинальная: 252 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg
      Sanderring 2
      Würzburg
      97070
      Germany
      Telefon: +49 931/31-80589
      E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8d9179d9-58db-4262-bf62-f104bfdcc3f8
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8d9179d9-58db-4262-bf62-f104bfdcc3f8

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: staatliche Behörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        lN2 Leitungen MBE ITI 2023

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000145
      2. CPV-Code Hauptteil:
        24111800
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von semiflexiblen Anschlussleitungen für die Verbindung zwischen PS und MBE-Kammer-Kühlschilden für das Institut für Topologische Isolatoren an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 252 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        44161100
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Würzburg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von semiflexiblen Anschlussleitungen für die Verbindung zwischen PS und MBE-Kammer-Kühlschilden für das Institut für Topologische Isolatoren an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 252 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-05-22
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB)

        - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

        - Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend

        - Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)

        - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) können hier gefordertwerden

        - Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Referenzen für drei gleichwertige Lieferungen der ausgeschriebenen Leistungen

        - Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)

        - Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend

        - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereitsim Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann

        - Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter

        - Eigenerklärung russische Unternehmen

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen

        - Erklärung arbeitsrechtliche Verpflichtungen

        - Erklärung rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG miteiner Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG

        - Erklärung, dass die angebotenen Produkte / Leistungen für den EU-Raum bestimmt sind und über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den zum Lieferzeitpunkt aktuellen EU-Vorschriften entsprechen.

        - Erklärung des Bieters, dass die Gebrauchstauglichkeit der vom Bieter angebotenen Produkte/Leistungen gewährleistet ist. Alle Produkte/Leistungen entsprechen den angegebenen technischen Anforderungen (DIN EN und ISO-Normen) und den europäischen und deutschen technischen Regeln, soweit nichts anderes vereinbart ist.

        - Die angebotenen Produkte/Leistungen enthalten im Regelfall keine gesundheitsgefährdenden bzw. umweltschädlichen Stoffe oder Stoffmischungen. Notwendige Ausnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein Produktdatenblatt liegt in diesen Fällen der Sendung bei.

        - Produkte/Leistungen mit anerkanntem Umweltsiegel sind deutlich zu kennzeichnen.

        - Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

        - Erklärung des Bieters, die ILO-Konventionen für internationale Arbeitsstandards, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen (Nummern 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182), einzuhalten. (Link: https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12000:0::NO:::)

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-22
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-06-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-22
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nachMaßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind.

        Rügen sind an folgende Adresse zu richten:

        Julius-Maximilians-Universität Würzburg

        Referat 3.3 Einkauf

        Sanderring 2

        97070 Würzburg.

        Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rügeabgeholfen wird.

        Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

        Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei derVergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.

        Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB):

        Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mitihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.

        Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nachMaßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind.

        Rügen sind an folgende Adresse zu richten:

        Julius-Maximilians-Universität Würzburg

        Referat 3.3 Einkauf

        Sanderring 2

        97070 Würzburg.

        Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rügeabgeholfen wird.

        Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

        Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei derVergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.

        Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB):

        Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mitihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.

        Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

        Referat 3.3 Einkauf
        Sanderring 2
        Würzburg
        97070
        Germany
        Kontaktstelle(n): 97070
        E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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