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Cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41142551)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Barlachstadt Güstrow
Номер конкурса: 41142551
Дата публикации: 26-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Barlachstadt Güstrow
      Markt 1
      Güstrow
      18273
      Germany
      Telefon: +49 3843/769-109
      E-Mail: ann.dethloff@guestrow.de
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    3. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Reinigungsleistungen - Los 3 Grundschule "Georg Friedrich Kersting", Hort "SchulKinderHaus Mitte", WC "Gleviner Platz", Kita "Butzemannhaus"

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90910000, 90911200
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Vergabe der Reinigungsleistungen in der Grundschule „Georg Friedrich Kersting“ im Heiligengeisthof 4, im Hort „SchulKinderHaus Mitte“ am Gleviner Platz 1, in der öffentlichen Toilette am Gleviner Platz 2 und in der Kita „Butzemannhaus“ in der Kastanienstraße 1a.

        Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90911200
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Güstrow

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Vergabe der Reinigungsleistungen in der Grundschule „Georg Friedrich Kersting“ im Heiligengeisthof 4, im Hort „SchulKinderHaus Mitte“ am Gleviner Platz 1, in der öffentlichen Toilette am Gleviner Platz 2 und in der Kita „Butzemannhaus“ in der Kastanienstraße 1a.

        Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Beschwerdemanagement / Gewichtung: 40%
        Preis - Gewichtung: 60%
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:

        Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los 3 Grundschule "Georg Friedrich Kersting", Hort "SchulKinderHaus Mitte", WC "Gleviner Platz", Kita "Butzemannhaus".

  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-369851
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los 3 Grundschule "Georg Friedrich Kersting", Hort "SchulKinderHaus Mitte", WC "Gleviner Platz", Kita "Butzemannhaus".

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
        Johannes-Stelling-Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Telefon: +49 385-5885164
        E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
        Fax: +49 385-5884855817
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer

        Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

        § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
        Johannes-Stelling-Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Telefon: +49 385-5885164
        E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
        Fax: +49 385-5884855817
    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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