Roof works and other special trade construction works (Германия - Тендер #41142530) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Monheimer Kulturwerke GmbH Номер конкурса: 41142530 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kulturraffinerie K714 | Dacharbeiten Bestand
Reference number: VE 081Der Auftraggeber plant, die alte Shell-Fassabfüllanlage zu einer multifunktionalen Veranstaltungshalle umzubauen ("Kulturraffinerie K714"). Das historische Gebäude soll seinen Industriecharme behalten, während modernste Bühnentechnik und eine Gastronomie mit Rheinblick einzieht. In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 081 - Dacharbeiten Bestand.
40789 Monheim am Rhein
Das Gewerk VE 081 - Dacharbeiten Bestand für das Vorhaben Kulturraffinerie K714 umfasst Dachdeckerarbeiten auf dem Stahlbetondach einer denkmalgeschützten Industriehalle aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts unter Vorgaben des Denkmalschutzes für eine Dachfläche von ca. 3250 m² + ca. 600 m² auf einem bestehenden Stahlbeton-Vordach und 400 m² auf einem Neubau-Windfang mit Trapezblech-Dachfläche sowie Klempner-/Spenglerarbeiten an Attika und Gesimsen an Backsteinmauerwerk.
Zu den Leistungen zählen insbesondere:
- Rückbau- u. Vorarbeiten an den Mauerwerksanschlüssen und -durchführungen
- Bituminöse Dampfsperre + Vordach
- Dämmarbeiten mit Steinwolle
- Abdichtungsarbeiten mit diffusionsoffener, selbstklebenden Kunststoff-Abdichtungsbahn
- Entwässerungsarbeiten
- Klempner-/Spenglerarbeiten an Attika u. Ziergesimsen
- Dachaufbau auf dem Neubau-Windfang
- Stundenlohnarbeiten
Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6S2L
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.