IT services: consulting, software development, Internet and support (Германия - Тендер #41141682) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Номер конкурса: 41141682 Дата публикации: 26-04-2023 Сумма контракта: 8 275 788 (Российский рубль) Цена оригинальная: 140 200 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Digitalisierungskonzept für die Münchner Wohnen - geb
Reference number: SP-D-Digitalisierung-gebDie beiden Ursprungsorganisationen GWG München und GEWOFAG haben jeweils bereits existierende Digitalisierungsstrategien und -organisationen, die im Rahmen der Ist-Analyse in die Erstellung des Digitalisierungskonzepts für die Münchner Wohnen einfließen soll.
München
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden vom Auftragnehmer Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen für die Erstellung eines Digitalisierungskonzepts für die Münchner Wohnen und eines Zielbilds für den Aufbau einer strategischen Beratung gefordert. Zusätzlich zu jeder unten aufgeführten Tätigkeit sind die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte zu dokumentieren und dem Auftraggeber mit jedem Abschluss auszuhändigen.
Nur nach separater Beauftragung
Die Aufwandsschätzung beläuft sich auf 140.200,00,- Euro netto in zwei Jahren. Es ist von einem Mindestabruf von 50.000,- und einem Maximalabruf bis 300.000,- Euro auszugehen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt A8 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt A8); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
(2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt A8)
(3) Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt A8)
(4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt A8); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG
(5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt A8); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt A9 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt A9)
Minimum level(s) of standards possibly required:Umsatz: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (ab 2020) mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz (netto) in Höhe von EUR 300.000 vorweisen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt A9 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt A9) – für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung in Anlehnung an das Formblatt 444
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräf-te (gemäß Formblatt A9); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Minimum level(s) of standards possibly required:- Mitarbeiterzahl: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (ab 2020) mindestens eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 50 technisch qualifizierten Mitarbeitern nachweisen (Aushilfskräfte, Praktikanten, Werkstudenten sind nicht mitzuzählen) (Formblatt A9 Eigenerklärung zu Gesamtumsatz und Mitarbeiterzahl).
- Referenzen: Referenzen des Bieters, die Erfahrungen und Fachkenntnisse in den folgenden Bereichen belegen:
In Art und Größenordnung vergleichbare Referenzen über die Erstellung und/oder Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben für einen öffentlichen Auftraggeber und/oder mit Branchenbezug Wohnungsbau über die Erstellung von Positionspapieren/Studien zum Thema Digitalisierung. Es sind mindestens 3 Referenzen mittels Formblatt A11 nachzuweisen.
Deutschsprachige Beratung, Projektunterstützung und Supportleistungen (Sprachlevel mind. C1 oder muttersprachlich)
Nur Vertreter des Auftragsgebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Die Aufwandsschätzung beläuft sich auf 140.200,00,- Euro netto in zwei Jahren. Es ist von einem Mindestabruf von 50.000,- und einem Maximalabruf bis 300.000,- Euro auszugehen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH